Landtagswahl in Sachsen Streit um "Braune Flaschen"-Plakat in Sachsen

Dresden · Die Parteien in Sachsen wollen verhindern, dass die NPD wieder in den Landtag einzieht. Und so ließen SPD, Linke und Grüne entsprechende Wahlplakate aufhängen. Der rechtsextremen Partei gefielen diese gar nicht, sodass sie einige einfach abhängte. Doch eine Klage der SPD dagegen wurde vom Landgericht Dresden abgewiesen.

 Dieses Plakat mit SPD-Spitzenkandidat Martin Dulig postete der DGB Sachsen auf seiner Facebook-Seite.

Dieses Plakat mit SPD-Spitzenkandidat Martin Dulig postete der DGB Sachsen auf seiner Facebook-Seite.

Foto: Screenshot Facebook

Erst vor wenigen Tagen hatte das ZDF-Politbarometer ergeben, dass die NPD mit fünf Prozent wieder im Landtag von Sachsen landen könnte. Dort wird am Sonntag das neue Parlament gewählt. Dass man die rechtsextreme Partei aber nicht dort haben will, machten SPD, Grüne und Linke im Wahlkampf auch mit einigen Wahlplakaten deutlich.

Auf den "NP...Nee"-Plakaten ist ein Glascontainer zu sehen, der die Aufschrift "Für braune Flaschen" trägt. "Wählen heißt entscheiden" und "Keine Nazis in die Parlamente" ist weiterhin darauf zu lesen. Das Motiv selbst stammt vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und wurde von den Parteien mit ihrem Logo versehen und mit Einverständnis der Gewerkschaft verwendet. Doch der NPD passte das überhaupt nicht.

Anfang August ließ die NPD einige der Plakate abhängen. Sie bezeichnete diese als "Schmähplakate" und begründete die Aktion damit, dass diese ohne "Sondernutzungsgenehmigung" aufgehängt worden seien. Zusätzlich wurden noch Fotos vom Abhängen gepostet.

Stadt deklarierte Plakate als Wahlwerbung

Das Problem: Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen im Wahlkampf nur Parteien Werbung aufhängen, die selbst zur Wahl stehen. Und bei den betroffenen Plakaten steht der DGB im Impressum. SPD, Grüne und Linke hatten aber nicht nur ihr Parteilogo darauf gedruckt, sondern es auch mit einem "normalen" Plakat des jeweiligen Spitzenkandidaten verbunden.

Auch die Stadt Dresden hatte nach einer Beschwerde der NPD erklärt, dass die Plakat Wahlwerbung sei und selbst dann nicht von der NPD abgehängt hätte werden dürfen, wenn es sich um unerlaubte Werbung gehandelt hätte. Das dürfe nur der Eigentümer des Plakates oder unter bestimmten Voraussetzungen die Stadt.

Entsprechend wollte auch die SPD Sachsen die Abhängeaktion der NPD nicht auf sich sitzen lassen und reichte zum einen Strafanzeige und zum anderen Unterlassungsanzeige bei Gericht ein.

"Für die Abnahme der Plakate durch die NPD gibt es keine Rechtsgrundlage", schrieb dazu der Generalsekretär der sächsischen SPD, Dirk Panter, in einer Pressemitteilung. "Wahlplakate abzunehmen oder zu beschädigen ist strafbar. Deshalb haben wir die NPD angezeigt." Das Motiv sei bewusst und in Absprache mit dem DGB übernommen worden und die Plakate selbst von der SPD gedruckt und bezahlt worden, so Panter weiter.

SPD enttäuscht von Gerichtsentscheidung

Doch hinsichtlich der Unterlassungsanzeige (die SPD nahm an, dass die NPD weitere Plakate entfernen wolle) folgte das Gericht nicht der Argumentation der SPD. Wie unter anderem die "Dresdner Neuesten Nachrichten" schreiben, wies das Landgericht Dresden die Unterlassungsklage ab.

Landgerichtssprecher Ralf Högner sagte der Zeitung, dass die zuständige Richterin keinen Anlass sehe, der Klage stattzugeben, weil die rechtsextreme Partei versichert hätte, dass es sich um eine einmalige Aktion handele. "Die NPD sagte in einer mündlichen Verhandlung aus, ihre Mitglieder seien nur aufgerufen worden, die Augen offenzuhalten", so Högner.

Der Landesgeschäftsführer der SPD, Sebastian Vogel, zeigte sich von der Entscheidung enttäuscht. Eine Ende wird der Streit aber noch nicht haben. Vogel kündigte bereits an, dass die SPD in Berufung gehe.

(das)
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