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Kritik von Arbeitgebern und Gewerkschaften: Streit um Hartz-IV-Kompromiss geht weiter

zuletzt aktualisiert: 26.02.2011 - 18:45

Berlin (RPO). Der mühsam errungene Kompromiss um die Hartz-IV-Sätze ist heftig umstritten. Die SPD selbst hat Zweifel, dass die Reform verfassungskonfrom ist. Kritik gibt es zudem an der Finanzierung, denn durch die Neuregelung entgehen der Arbeitsagentur Milliardeneinnahmen. Die Gewerkschaften sehen die Erhöhung der Sätze als zu gering an.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt forderte am Wochenende Korrekturen an der am Freitag von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Neuregelung, um Mehrbelastungen in der Arbeitslosenversicherung zu vermeiden. Der Bundesagentur für Arbeit (BA) würden durch die Hartz-IV-Reform rund vier Milliarden Euro aus der Mehrwertsteuer entzogen, die ausschließlich der Beitragssenkung dienten, sagte Hundt der "Rheinpfalz am Sonntag". "Damit droht der Bundesagentur für Arbeit ein dauerhaftes Defizit", warnte Hundt. Dies werde zu milliardenschweren Belastungen für die Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung führen.

Den Bundeshaushalt wird der Hartz-IV-Kompromiss nach einem Bericht des "Focus" bis zum Jahr 2015 mit insgesamt von 23,5 Milliarden Euro belasten. Im laufenden Jahr müsse der Bund zwei Milliarden Euro mehr ausgeben, hieß es unter Berufung auf eine Aufstellung des Bundesfinanzministeriums. Bis 2015 steige der zusätzliche Jahresbetrag dann auf 6,6 Milliarden Euro. Profitieren werden demnach vor allem die Kommunen, die bis 2015 um rund zwölf Milliarden Euro geringere Ausgaben haben dürften.

Sommer: Erhöhung zu gering

DGB-Chef Michael Sommer kritisierte die im Rahmen der Reform vorgesehene Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze um insgesamt acht Euro bis Anfang 2012 als unzureichend. "Wir haben große Zweifel, ob die neuen Hartz-IV-Regelsätze den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes genügen", sagte Sommer dem "Hamburger Abendblatt" vom Samstag. Er kündigte an, Mitglieder des DGB sollten "Rechtsschutz" bei Klagen gegen die Reform erhalten.

Auch SPD-Chef Sigmar Gabriel äußerte rechtliche Bedenken an der von seiner Partei mitbeschlossene Reform. "Ich habe erhebliche Zweifel, ob die Berechnung der Regelsätze verfassungskonform ist", sagte er der "Bild am Sonntag". Die Zustimmung der SPD zu der Reform verteidigte Gabriel mit dem Hinweis, es habe keinen Sinn mehr gemacht, weiter über die Regelsätze zu streiten. Stattdessen habe seine Partei Verbesserungen am Bildungspaket für Kinder und weitere Mindestlöhne durchgesetzt. Bedenken, ob die Regelsätze verfassungsgemäß sind, äußerte auch der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) im Magazin "Spiegel".

Von der Leyen weist Bedenken zurück

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wies solche Bedenken zurück. "Die Opposition hat acht Wochen lang jeden Cent des Regelsatzes auf den Prüfstand gestellt und uns keinen Fehler nachweisen können", sagte sie der Zeitschrift "Super Illu". "Von daher bin ich zuversichtlich, dass wir jetzt ein verfassungsgemäßes Gesetz haben." FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger warf Gabriel ein "verheerendes Verfassungsverständnis" vor. Morgens im Bundestag hebe er die Hand für den Hartz-IV-Kompromiss, mittags zweifle er im Interview an dessen Verfassungsmäßigkeit, sagte Homburger der "Welt am Sonntag".

"Die SPD will sich aus der Verantwortung stehlen", kritisierte auch die Parteichefin der Linken, Gesine Lötzsch, die Äußerungen Gabriels und Becks. Beide hätten ein Gesetz mitbeschlossen, "das zu Lasten der Arbeitslosen und ihrer Familien geht". Mit den nun vorgebrachten Verfassungsbedenken wolle die SPD-Führung darüber hinwegtäuschen, "dass sie einem völlig inakzeptablen Gesetz zugestimmt hat".

OK im dritten Anlauf

Im dritten Anlauf hatten Bundesrat und Bundestag am Freitag grünes Licht für die Hartz-IV-Reform gegeben. Rückwirkend ab Jahresanfang steigt das Arbeitslosengeld II für etwa 4,7 Millionen erwachsene Hartz-IV-Bezieher um fünf auf 364 Euro im Monat. Im nächsten Jahr gibt es drei weitere Euro zusätzlich zu der dann anstehenden jährlichen Anpassung an die Entwicklung von Preisen und Löhnen. Für etwa 2,5 Millionen Kinder aus armen Familien gibt es künftig Zuschüsse etwa für Schulessen, Nachhilfe und Vereine. #

Die Gesetzesänderungen sind die Konsequenz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010. Die Richter hatten eine Neuberechnung des Regelsatzes und Bildungsleistungen für Kinder gefordert und eine Frist bis Ende 2010 gesetzt. Die Einigung war erst zustande gekommen, nachdem sich mehrere Ministerpräsidenten, darunter Beck, in die schon für gescheitert erklärten Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition eingeschaltet hatten.

Quelle: AFP/RTR/ndi

 
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