Streit um NSA-Liste Lammert fordert Selbstbestimmung des Bundestages

Berlin · Darf der Bundestag die Spähliste der NSA einsehen? Das Kanzleramt will die USA nicht brüskieren - und sucht nach Alternativen, die alle Seiten zufriedenstellen. Doch das wird immer komplizierter.

 Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes BND vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags.

Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes BND vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags.

Foto: dpa, pil wst

Im Ringen um die Kontrolle der NSA-Spähliste lehnt Bundestagspräsident Norbert Lammert einen von der Bundesregierung bestellten Ermittlungsbeauftragten kategorisch ab. "Grundsätzlich finde ich die Überlegung, einen oder mehrere Ermittlungsbeauftragte einzusetzen, durchaus diskussionswürdig", sagte Lammert dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". "Die Vorstellung allerdings, dass ihn die Bundesregierung benennt, halte ich für abwegig."

Medien hatten berichtet, nach einem Vorschlag von Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) solle eine Art Ermittlungsbeauftragter und nicht der Bundestag direkt Einblick in die NSA-Spähliste erhalten. Laut "Spiegel" kommt aber ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zu dem Schluss, dass es rechtswidrig wäre, einem solchen externen Beauftragten mehr Rechte als dem Parlament einzuräumen.

So sei es unzulässig, einen Ermittlungsbeauftragten Akten sichten zu lassen und sie gleichzeitig einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu verweigern. Das gelte auch für geheimhaltungsbedürftige Akten. Ein Ermittlungsbeauftragter sei lediglich Hilfsperson des Parlaments, eine solche Hilfsperson könne nicht mehr Rechte haben als der Ausschuss selbst, heißt es dem Bericht zufolge in dem Gutachten.

Lammert brachte einen Alternativvorschlag ins Gespräch. "Ich persönlich könnte mir vorstellen, zwei Ermittlungsbeauftragte zu wählen, von denen einer aus den Reihen der Koalition und einer aus den Reihen der Opposition gestellt wird."

Lammert sagte eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht voraus, sollte die Regierung ihre Pläne gegen den Willen des Parlaments durchsetzen. "Wenn keine überzeugende Lösung gefunden wird", könne man davon "beinahe sicher ausgehen". Linke und Grüne haben bereits mit juristischen Schritten gedroht, falls die Liste nicht den zuständigen Parlamentsgremien zur Verfügung gestellt wird.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll dem US-Geheimdienst NSA über Jahre geholfen haben, europäische Firmen und Politiker auszuspähen.
Dazu lieferte die NSA dem BND Zehntausende Suchkriterien, sogenannte Selektoren. Die zuständigen Bundestagsgremien wollen diese Liste einsehen, das Kanzleramt will sie dem Bundestag aber nicht ohne Zustimmung der USA übergeben. Diese jedoch ist nicht absehbar.

(dpa)
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