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Früherer Innenminister Baum droht mit Verfassungsklage: Streit um Videoüberwachung

zuletzt aktualisiert: 18.04.2008 - 20:13

Bad Saarow (RPO). Nach der Zustimmung der Innenminister ist der Weg für Online-Durchsuchungen frei. Der Streit über den Anti-Terror-Kampf ist aber noch lange nicht vorbei. Die Überwachung privater Computer zu Fahndungszwecken ist jetzt erlaubt - dass aber auch die Wohnungen Unverdächtiger per Video überwacht werden sollen, stößt bei SPD, Grünen und FDP auf heftige Kritik.

Die Videoüberwachung von Wohnungen ist Teil eines Gesetzentwurfs zur Ausweitung der Kompetenzen des Bundeskriminalamts, auf den sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Dienstag geeinigt hatten. Danach dürfen die BKA-Ermittler künftig auch Wohnungen Unbeteiligter überwachen, wenn Verdächtige dort verkehren.

Die Regelung stand schon in Entwürfen des Bundesinnenministeriums aus dem vergangenen Sommer, wurde aber von Politik und Medien bisher kaum wahrgenommen. Jetzt schießen sich SPD und Opposition auf die optische Wohnraumüberwachung ein. "Das halte ich nicht für unproblematisch", sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), der AP. "Das muss im parlamentarischen Verfahren aber intensiv beleuchtet werden." Die Grünen sprachen angesichts der Reglung von "Überwachungswahn". Selbst der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) äußerte Bedenken.

Der frühere Innenminister Baum (FDP) nannte die geplante Regelung laut "Münchner Merkur" verfassungswidrig. Durch die Gesetzesnovelle würden die Kompetenzen von BKA und Verfassungsschutz angenähert. "Damit verschwimmen die Grenzen zwischen Polizei und Geheimdiensten", sagte der FDP-Politiker. Er drohte, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zu klagen.

Auch die Diskussion über die Online-Durchsuchungen ist mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz noch nicht abgeschlossen. Bayern ist fest entschlossen, die Handlungsmöglichkeiten für die Ermittler per Landesgesetz auszuweiten und das Eindringen in Wohnungen zur Installation von Überwachungsprogrammen zu ermöglichen. Schäuble will dazu außerhalb der BKA-Reform eine gesetzliche Regelung finden.

Quelle: ap

 
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