Debatte in der großen Koalition: Streit ums Kindergeld
zuletzt aktualisiert: 05.02.2008 - 16:27Berlin (RPO). Wieder gibt es in der großen Koalition Reiberein. Diesmal geht es um die Familienpolitik: CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla hat in Berlin Vorschläge der Sozialdemokraten agelehnt, Kinderfreibeträge zu kürzen und auf eine Kindergelderhöhung zu verzichten.
Pofalla warf der SPD vor, sie setze auf Steuererhöhungen für Familien. Nach Pofallas Worten tritt die CDU für eine Erhöhung des Kindergeldes ab 2009 ein. Unionsfraktions-Vize Ilse Falk (CDU) wies die SPD-Pläne als Einmischung des Staates in ureigenstes Elternrecht zurück. Kritik kam auch vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK).
Der niedersächsische SPD-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Jüttner hatte als Chef der SPD-Arbeitsgruppe zur Kinderarmut vorgeschlagen, die steuerlichen Freibeträge für Kinder zu kürzen und das eingesparte Geld für Sachleistungen wie Schulspeisungen zu verwenden. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sprach sich dafür aus, das Kindergeld einzufrieren und die Gelder statt dessen in den Ausbau der Kinderbetreuung zu investieren.
Das Kindergeld richtet sich nach dem Existenzminimum, das entsprechend den steigenden Lebenshaltungskosten in bestimmten Abständen neu berechnet wird. Der nächste Existenzminimumsbericht soll im Herbst 2008 erscheinen. Derzeit liegt das Kindergeld bei 154 Euro für das erste bis dritte Kind und 179 Euro ab dem vierten Kind.
Nach den Worten Falks darf der Staat nicht immer mehr Aufgaben an sich ziehen und für die Eltern entscheiden, was gut für ihre Kinder sei. 2009 müsse es nicht zwangsläufig zu einer einheitlichen Anhebung des Kindergelds kommen. Zehn Euro mehr für alle Kinder bedeuteten zwei Milliarden Euro Mehrkosten. Statt dessen spreche vieles dafür, eine Kindergelderhöhung nach Zahl der Kinder zu staffeln und Mehrkindfamilien stärker zu berücksichtigen. In diesen Familien sei eine Erwerbstätigkeit beider Eltern oft weder möglich noch erwünscht. Ein höheres Kindergeld könnte diese Familien spürbar entlasten.
Das oberste katholische Laiengremium forderte in Anbetracht steigender Lebenshaltungskosten, Kinderfreibetrag und -geld zu erhöhen. Zudem kritisierte das ZdK, dass der zusätzlich geltende spezielle Betreuungsfreibetrag von 2.160 Euro pro Kind nun zur Diskussion gestellt werde. Er sei nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 1998 ins Steuerrecht eingeführt worden, um gerade die Aufwendungen der Eltern für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung zu berücksichtigen. Der Ausbau der Kinderbetreuung dürfe nicht zu Lasten anderer Familienleistungen finanziert werden.
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