Lange Verfahren behindern laut Studie Jobsuche Wartezeit im Asylverfahren nutzen

Meinung | Düsseldorf · In einer neuen Studie hat die Bertelsmann Stiftung die Dauer des Asylverfahrens in Deutschland untersucht. Ihr Fazit: Wir sind EU-weit Schlusslicht bei der Bearbeitung von Asylanträgen. Durchschnittlich 7,1 Monate betrug 2014 die Bearbeitungsdauer eines Antrags im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Bertelsmann Stiftung fordert, diese Wartezeiten durch zusätzliches Personal für das BAMF drastisch zu verkürzen, um Flüchtlingen schnell Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglich. Das ist zwar begrüßenswert, doch sollte die Wartezeit nicht nur verkürzt, sondern besser genutzt werden.

Regale voll mit Akten von Antragstellern stehen im im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Durchschnittlich 7,1 Monate betrug 2014 die Bearbeitungsdauer eines Antrags.

Regale voll mit Akten von Antragstellern stehen im im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Durchschnittlich 7,1 Monate betrug 2014 die Bearbeitungsdauer eines Antrags.

Foto: dpa, ped;cse tmk

Nach der Erstanhörung in den Annahmestellen der Länder finden die Flüchtlinge zunächst in den Unterbringungseinrichtungen ein neues Zuhause. Dort warten sie auf das Ergebnis der Anhörung. Aber die Zeit in den Einrichtungen des Landes wird kaum genutzt: Nur in fünf Bundesländern können Flüchtlinge, während sie warten, bereits die deutsche Sprache erlernen. Und welcher Arbeitgeber stellt jemanden ein, der kein Wort der Landessprache spricht?

Es wird zudem nicht geprüft, inwiefern die Berufsabschlüsse der Flüchtlinge hier anerkannt werden können. Dabei würden solche Formalien den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erheblich beschleunigen, wenn die Erstanhörung positiv ausfällt. Auch Gespräche mit Ärzten oder dringend notwendige Untersuchungen finden rein zufällig statt. Viele Flüchtlinge verschweigen schlimme Erlebnisse bei der Anhörung — aus Scham oder Angst. Sie haben auf ihrer Flucht Traumata entwickelt, die unerkannt zur Isolierung beitragen. Bürokratische Hürden wie die Tatsache, dass Flüchtlingen erst ab dem 15. Monat ihres Aufenthalts eine umfassende gesundheitliche und arbeitsrechtliche Versorgung zusteht, erschweren den Prozess der Integration erheblich.

Neben der Verkürzung der Wartezeit bedarf es daher einem konkreten Maßnahmen-Katalog, wie Flüchtlinge diese Zeit sinnvoll nutzen können, sodass sie bei einem Bleiberecht dem Arbeitsmarkt schnell zur Verfügung stehen. Ein solcher Katalog darf dann jedoch nicht Sache der Länder sein. Es muss ein einheitliches Konzept des Bundes vorliegen.

(jaco)
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