Von Karfreitag bis Ostern Tanzverbot: Piraten scheitern in Karlsruhe

Wiesbaden · Hessische Mitglieder der Piratenpartei sind mit ihrem Vorgehen gegen das Verbot von Tanzveranstaltungen am Karfreitag beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihr Antrag sei unzulässig, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag in Karlsruhe. Die Piraten hätten zunächst den hessischen Verwaltungsgerichtshof anrufen müssen.

Piraten triumphieren im Saarland
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Am Vortag hatten mehrere hessische Gerichte für den Karfreitag geplante Demonstrationen gegen das Feiertags-Tanzverbot in Hessen untersagt. Nach dem hessischen Feiertagsgesetz sind Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag 04.00 Uhr bis Ostersamstag 24.00 Uhr verboten. Am Ostersonntag und Ostermontag ist Tanzen nur zwischen 04.00 Uhr und 12.00 Uhr verboten, wie an allen anderen gesetzlichen Feiertagen im Jahr.

Die Piraten beantragten eine Einstweilige Anordnung, wie Christian Oechler von den Gießener Piraten sagte. "Es darf nicht sein, dass ein Landesgesetz das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einschränkt", hatte der Vize-Landesvorsitzende der Piraten, Kai Möller, erklärt.

Keine Tanzdemos

Mehrere hessische Gerichte haben die für Karfreitag geplanten Demonstrationen gegen das Feiertags-Tanzverbot in Hessen untersagt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel gab am Donnerstag einer entsprechenden Beschwerde der Stadt Wiesbaden statt, wie ein Justizsprecher mitteilte. Auch Verwaltungsgerichte in Gießen und Frankfurt gaben kein grünes Licht für Tanzdemos.

Nach Angaben des VGH-Sprechers ist der Karfreitag durch die Verfassung besonders geschützt. Die Richter hätten bei ihrer Entscheidung den Schutz dieses besonderen, stillen Feiertages höher bewertet als das Versammlungsrecht.

(dpa)
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