Breite Kritik aus der Opposition Bundestag beschließt Tarifeinheit
Berlin · Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit beschlossen. Für das Gesetz votierten in namentlicher Abstimmung 448 Abgeordnete, 126 stimmten dagegen, 16 Parlamentarier enthielten sich. Das Gesetz soll im Sommer in Kraft treten, mehrere Berufsgewerkschaften haben allerdings schon Verfassungsklage angekündigt.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte am Freitag vor der Abstimmung im Bundestag noch einmal für das Gesetz zur Tarifeinheit geworben. Kritik kam von der Opposition.
Es stärke die Grundlagen der gewerkschaftlichen Interessenvertretung und den Ausgleich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen, der "ein echter Standortvorteil für Deutschland" sei, sagte Nahles vor dem Parlament. Das Koalitionsrecht und das Streikrecht würden durch das Gesetz nicht angetastet, wies sie Kritik aus der Opposition zurück.
"Manchmal muss gekämpft und manchmal muss gestreikt werden. Auch wenn es am Ende einen Kompromiss gibt, ist es notwendig", betonte Nahles. "Fortschritt und soziale Errungenschaften kommen nicht von alleine", sagte sie mit Verweis auf Themen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsschutz oder das Recht auf Weiterbildung. Auch deswegen stehe das Streikrecht "überhaupt nicht in Rede."
Der Vorwurf, die Bundesregierung wolle kleine Gewerkschaften "wegräumen", habe "weder Hand noch Fuß", wies sie die Vorwürfe der Opposition zurück. So sei die 1867 gegründete Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) eine der ältesten Gewerkschaften überhaupt, und sie habe auch die 60 Jahre, in denen in Deutschland die Tarifeinheit bereits gegolten habe, "gut überstanden".
Die Opposition bekräftigte hingegen ihren Vorwurf, die Regierung wolle mit dem Gesetz vor allem das Streikrecht kleinerer Gewerkschaften einschränken. "Kleine Gewerkschaften sollen um ihre Existenzberechtigung gebracht werden", kritisierte Klaus Ernst von der Linkspartei. "Sie wollen bestimmte Streiks von kleineren Gewerkschaften verunmöglichen", warf auch der Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter der Bundesregierung vor.
Das Gesetz enthält Regelungen für Konflikte konkurrierender Gewerkschaften, die innerhalb eines Betriebes einen Tarifvertrag für dieselbe Berufsgruppe durchsetzen wollen: Können sie sich nicht einigen, kommt der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern zum Zuge.
Kleinere Berufsgewerkschaften wie die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), die Pilotenvereinigung Cockpit und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund haben bereits Verfassungsklage gegen das Tarifeinheitsgesetz angekündigt.