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Fall Ermyas M.: Tatverdacht bei Potsdamer Überfall erhärtet

zuletzt aktualisiert: 23.04.2006 - 15:09

Hamburg (rpo). Nach dem Überfall auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. in Potsdam hat sich der Tatverdacht gegen einen der beiden Festgenommenen erheblich verstärkt. Generalbundesanwalt Kay Nehm teilte am Sonntag mit, Thomas M. könne nach ersten DNA-Untersuchungen am Tatort gewesen sein.

Der zweite Beschuldigte Björn L. sei laut der kriminaltechnischen Untersuchung der Stimmaufzeichnung wahrscheinlich einer der Sprecher auf der Mailbox. Der Streit zwischen Nehm und dem brandenburgischen Innenminister Jörg Schönbohm über die Hintergründe verschäfte sich unterdessen.

Der Gesundheitszustand des Opfers Ermyas M. stabilisierte sich derweil leicht, mit Unterstützung einer Beatmungsmaschine konnte er erste eigene Atemzüge machen. Der 37-jährige Ingenieur liege aber weiter im künstlichen Koma, sein Zustand sei noch immer lebensbedrohend, sagte eine Kliniksprecherin.

Der Familienvater äthiopischer Herkunft war am Ostersonntag von zwei Männern brutal zusammengeschlagen worden. Genau eine Woche nach dem Überfall versammelten sich am frühen Sonntagmorgen gegen 4.00 Uhr rund 30 Nachbarn und Freunde zu einer Mahnwache am Tatort.

Gegen die beiden Tatverdächtigen hatte der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof Haftbefehl wegen Verdachts des versuchten Mordes erlassen hatte. Auf einem zufälligen Telefonmitschnitt des Angriffes waren unter anderem die Worte "Scheiß Nigger" zu hören.

Björn L.s Anwalt Veikko Bartel kündigte Rechtsmittel an. Sein Mandant könne seit Wochen wegen einer Kehlkopfentzündung nur krächzen, sagte Bartel am Samstag. Am Sonntag teilte Nehm mit, L. sei auf Grund der kriminaltechnischen Untersuchung wahrscheinlich einer der Sprecher.

Schönbohm kritisiert "Stigmatisierung Brandenburgs"

Der Generalbundesanwalt teilte ferner mit, der kritische Zustand des Opfers erlaube es zurzeit nicht, alle Verletzungen, die Schlüsse auf mehrere Schläge zuließen, durch rechtsmedizinische Untersuchungen sicher feststellen zu lassen. Zeitungen hatten berichtet, erste Angaben über die Verletzungen stimmten nicht, was dagegen spreche, dass die Täter hemmungslos auf das am Boden liegende Opfer eingetreten hätten. Nicht äußern wollte sich Nehm zu Berichten, in denen es ohne klare Quellenangaben hieß, dass das Opfer stark alkoholisiert gewesen sei und die Angreifer provoziert habe.

Nehm geht wegen der Tatumstände von fremdenfeindlichen Motiven aus, Schönbohm lehnt es dagegen ab, von einer fremdenfeindlichen Attacke zu sprechen. Der CDU-Politiker kritisierte, die Übernahme des Falles durch Nehm sei "nicht erforderlich", dieser habe "aus der Sache ein Politikum gemacht und zu einer Stigmatisierung Brandenburgs beigetragen". Damit habe der Generalbundesanwalt erheblichen politischen Schaden angerichtet. Die Hinweise der Bundesanwaltschaft auf einen möglichen rechtsextremistischen Hintergrund seien zumindest fragwürdig. Schönbohm wies zudem Vorwürfe Nehms zurück, er habe durch frühe Erfolgsmeldungen die Ermittlungen beeinträchtigt.

Nehm verwies dagegen ausdrücklich auf seine Zuständigkeit. Seine Entscheidung, das Verfahren zu übernehmen, richte sich allein nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes. "Politische Aspekte und Fragen der Qualität haben bei der Beurteilung dieser Rechtsfrage keine Rolle gespielt", betonte Nehm.

Quelle: afp2

 
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