Wegen Bundestagsentscheidung zu Kinderpornografie: Tauss denkt über SPD-Austritt nach
zuletzt aktualisiert: 19.06.2009 - 19:36Berlin (RPO). Der unter Kinderpornografieverdacht stehende SPD-Politiker Jörg Tauss denkt über eine Rückgabe seines Parteibuchs nach. Der Bundestagsabgeordnete reagiert damit auf das vom Bundestag am Donnerstag verabschiedete Gesetz zur Sperrung von Kinderpornografie im Internet.
"Gestern Abend war ein schwarzer Tag für die Demokratie. Ich bin schwer enttäuscht von meiner eigenen Partei", sagte Tauss am Freitag der Internet-Redaktion der Bild-Zeitung. Aus der Piratenpartei gebe es immer mehr Aufforderungen, dass er mitmachen solle. "Ich überlege jetzt, noch in dieser Legislaturperiode zur Piratenpartei zu wechseln", sagte Tauss.
Tauss hatte sich bis zuletzt gegen die Internet-Sperre gewehrt. Definitiv zu seiner politischen Zukunft äußern wolle er sich am (morgigen) Samstag, sagte er. Der Vorsitzende der Piratenpartei, Dirk Hillbrecht, erklärte im "Kölner Stadt-Anzeiger", die Organisation würde Tauss aufnehmen. "Ich finde das sehr spannend, weil es zeigt, dass unsere Ziele und Forderungen bekannter und unterstützter werden", wird Hillbrecht zitiert. Die Piratenpartei kämpft vorwiegend für die Freiheit des Internets.
Wegen des Kinderpornografieverdachts hatte der SPD-Politiker auf eine erneute Kandidatur für den Bundestag verzichtete. Er sitzt seit 1994 für den Wahlkreis Karlsruhe-Land im Parlament und war auf der Landesliste für die Bundestagswahl am 27. September vor seinem Verzicht bereits auf Platz sieben gesetzt, womit sein Wiedereinzug in das Parlament als sicher gegolten hatte. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe führt gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Besitzes, Erwerbs und Verbreitung von Kinderpornografie. Bei einer Durchsuchung in seiner Berliner Privatwohnung wurde entsprechendes Material sichergestellt.
"Recherche als Abgeordneter"
Der ehemalige medienpolitische Sprecher der SPD gab ab, er sei bei Recherchen als Abgeordneter auf das Material gestoßen. Sein Ziel sei es gewesen, einen Kinderpornoring zu sprengen. Er sei davon ausgegangen, dass er als Bundestagsabgeordneter unter die gesetzliche Ausnahmeregelung falle, wonach Recherchen zu dienstlichen Zwecken nicht strafbar seien. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft steht das beschlagnahmte Material dagegen nicht in Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit von Tauss.
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