von Weizsäcker dagegen: Thierse für Recht auf Selbstauflösung des Bundestages
zuletzt aktualisiert: 30.06.2005 - 06:38Berlin (rpo). Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben bei dessen Ausarbeitung auch auf die Weimarer Republik geschaut - und daraus ihre Lehren gezogen. Eine dieser Lehren war es, dem Deutschen Bundestag die Selbstauflösung zu verwehren. Angesichts der aktuellen Debatte um die Vertrauensfrage plädiert Bundestagspräsident Wolfgang Thierse dafür, genau diese Möglichkeit durch eine Änderung des Grundgesetzes zu schaffen.
"Wir sollten eine solche Grundgesetzänderung vereinbaren, sobald die Zeiten ruhiger geworden sind", sagte er der "Berliner Zeitung". Unterdessen äußerten immer mehr Politiker der Grünen Unterstützung für den Abgeordneten Werner Schulz, der eine Verfassungsklage angekündigt hat.
Thierse sagte, denkbar sei die Auflösung des Bundestags mit Zwei-Drittel- oder mit Drei-Viertel-Mehrheit. Für die aktuelle Situation sei die Verfassungsänderung aber keine Option. "So holterdipolter das Grundgesetz zu ändern, das wäre nicht angemessen", erklärte er.
Er erinnerte daran, dass jeder Abgeordnete in seiner Entscheidung über die Vertrauensfrage am Freitag frei sei. "Es gibt keine Fraktionsdisziplin und keine Anordnungen", sagte Thierse. "Es gehört zur Freiheit des Abgeordneten, dass jeder für sich entscheidet und darüber noch nicht einmal öffentlich Rechenschaft ablegen muss."
"Keine schlechten Demokraten"
Gegen eine Grundgesetzänderung sprach sich Altbundespräsident Richard von Weizsäcker aus. "Die Erfahrungen der Weimarer Republik haben uns gelehrt, wohin das führen kann", wird er in der "Bild"-Zeitung zitiert.
Weizsäcker kritisierte die mangelnde Zurückhaltung der Beteiligten im Vorfeld der möglichen Auflösung des Bundestages durch Bundespräsident Horst Köhler. Es sei "zuviel gefragt und leider auch von fast allen Seiten darauf geantwortet worden".
Weizsäcker zeigte sich zuversichtlich, dass bei einer möglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung der Auflösung des Parlaments auch der Wille des Volkes zu Neuwahlen eine wichtige Rolle spielen werde. Es sei falsch zu glauben, dass Juristen "schlechte Demokraten" seien, denen "der Wille des Volkes gleichgültig wäre", sagte Weizsäcker.
"Das Volk wählt nach seinem Willen den Bundestag. Für den Weg zu außerplanmäßigen Wahlen hat unsere Verfassung aus guten Gründen dem Bundestag äußerst hohe Hürden in den Weg gestellt. "
"Fingierte Vertrauensfrage"
Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagfraktion, Silke Stokar, äußerte gegen das Verfahren, mit dem Bundeskanzler Gerhard Schröder die Auflösung des Bundestages herbeiführen will, "erhebliche Bedenken". "Das Dilemma für uns ist, dass es nach einer fingierten Vertrauensfrage aussieht", sagte sie der "Netzeitung" zufolge.
Sie unterstützte die Ankündigung ihres Fraktionskollegen Schulz, wegen der von Schröder angestrebten Vertrauensfrage das Verfassungsgericht in Karlsruhe anzurufen. "Ich finde es richtig, dass ein solcher Vorgang vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird", sagte sie.
Schwer zu vermitteln
"Verfassungsrechtliche Bedenken" äußerte auch die Staatsministerin im Außenministerium, Kerstin Müller. Es sei völlig legitim, wenn der grüne Abgeordnete Schulz das Verfahren in Karlsruhe überprüfen lasse, sagte sie der "Kölnischen/Bonner Rundschau" und den "Stuttgarter Nachrichten".
Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen im Bundestag, Hans-Christian Ströbele, sieht keine Notwendigkeit für Schröder, die Vertrauensfrage zu stellen. "Die Koalition ist doch handlungsfähig",, sagte Ströbele der hannoverschen "Neuen Presse". Ihm sei "schleierhaft, wie der Bundeskanzler die Vertrauensfrage begründen will".
Außerdem sei es den Bürgern nur noch schwer zu vermitteln, "warum Rot-Grün nicht weiter regiert. Es ist auch für mich nicht zu verstehen, wie wir im Bundestag ein Gesetz nach dem anderen verabschieden können und dann sagt der Kanzler: Es geht nicht mehr."
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