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Fünf Jahre nach dem Vorfall: Tod bei der Abschiebung: Angeklagte BGS-Beamte schweigen

zuletzt aktualisiert: 02.02.2004 - 14:11

Frankfurt/Main (rpo). Vor rund fünf Jahren drückten drei Beamte des Bundesgrenzschutz (BGS) einen sudanesischen Asylbewerber bei dessen Abschiebung so heftig in seinen Flugzeugsitz, dass der Mann erstickte. Jetzt müssen sich die Beamten in Frankfurt/Main vor Gericht verantworten. Am ersten Tag schwiegen sie.

Die Staatsanwaltschaft warf ihnen in dem Prozess vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main fahrlässige Tötung vor. Die Beamten im Alter zwischen 31 und 40 Jahren sollen der Anklage zufolge Aamir Ageeb in einem Flugzeug so heftig nach unten gedrückt haben, dass er erstickte. Zum Auftakt des Prozesses haben die drei angeklagten BGS-Beamten am Montag die Aussage verweigert.

Menschenrechtsorganisationen protestierten zu Beginn des Prozesses gegen die Abschiebepraxis in Deutschland. Der 30-jährige Ageeb leistete der Anklage zufolge bei seiner Abschiebung am 28. Mai 1999 heftigen Widerstand und wurde deshalb an Händen und Füßen gefesselt; auch ein Helm wurde ihm aufgesetzt. Im Flugzeug drückten ihn die Beschuldigten demnach kräftig nach unten.

Ageeb habe versucht, sich aufzurichten, sei aber unten gehalten worden, sagte Staatsanwalt Justus Koch. Dann habe der Widerstand Ageebs "abrupt" nachgelassen. Ein Arzt, der sich unter den Passagieren im Flugzeug befand, wurde herbeigerufen und versuchte vergeblich, ihn mit einer Herzmassage wiederzubeleben. Koch warf den Angeklagten vor, sie hätten erkennen müssen, dass durch ihr Vorgehen der Tod habe eintreten können.

Vor Beginn des Verfahrens protestierten am Montag Menschenrechtsorganisationen vor dem Gerichtsgebäude gegen den Einsatz von Gewalt bei Abschiebungen. Pro-Asyl-Sprecher Bernd Mesovic sagte, er erhoffe sich von dem Verfahren auch eine Aufklärung der gesamten Vorgänge bei der Abschiebung.

In dem Prozess sollen nach Vorstellung von Pro Asyl und anderer Organisationen unter anderem auch die Ausbildung der Beamten und die damaligen gesetzlichen Vorschriften zur Sprache kommen. Mesovic verwies darauf, dass nach dem Tod Ageebs zum ersten Mal eine "umfassende, klare Dienstanweisung" für Abschiebungen erlassen worden sei. Darin heiße es, es dürfe keine Abschiebung "um jeden Preis" geben. Pro Asyl forderte zudem die Schaffung unabhängiger Überwachungsgremien, um den Einsatz exzessiver Gewalt wirksam zu verhindern.

Kritisiert wurde auch der späte Beginn des Prozesses um den Tod des Sudanesen. Dies sei "äußerst bedenklich", sagte Rechtsanwalt Dieter Kornblum, der die Familie Ageebs als Nebenkläger vor Gericht vertritt. Das Verfahren hätte schon zwei oder drei Jahren nach dem Vorfall beginnen können, zeigte sich der Anwalt überzeugt.

Am ersten Tag des Verfahrens wurden weitere BGS-Beamte als Zeugen befragt, die an der Abschiebung Ageebs beteiligt waren. Einer von ihnen räumte ein, dass viele Beamte bei Abschiebungen im Flugzeug Flüchtlinge nach unten gedrückt hätten. Es habe sie niemand darauf hingewiesen, dass dies lebensgefährlich sein könne. Der Prozess ist zunächst bis Ende Februar terminiert.


 
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