Bundeswehr-Einsatz: Tornados filmten G-8-Protestcamps im Tiefflug
zuletzt aktualisiert: 12.06.2007 - 18:48Berlin (RPO). Ein Bundeswehr-Einsatz im Innern: Während des G-8-Gipfels hat die Bundeswehr mit Tornados ein Protest-Camp überflogen, um Aufklärungsdaten über Demonstranten zu sammeln. Das bestätigte das Verteidigungsministerium am Dienstag. Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele kritisiert die Flüge als verfassungswidrig.
Der Tornado-Einsatz "überschreitet alle Grenzen zulässiger technischer Amtshilfe für die Polizei", erklärte Ströbele am Dienstag. Das Verteidigungsministerium hatte eingeräumt, dass das Camp Reddelich bei Heiligendamm, in dem die Demonstranten untergebracht waren, von einem Tornado in einer Höhe von 150 Metern überflogen worden sei. Die SPD sieht darin keinen Verfassungsbruch.
In dem Antwortschreiben des Verteidigungsministeriums auf eine Anfrage Ströbeles hieß es, im Rahmen der technischen Amtshilfe sei Bildmaterial vom Gelände vor und nach der Errichtung des Camps an den Organisationsstab des G-8-Gipfels des Landes Mecklenburg-Vorpommern geliefert worden. Die minimale und zulässige Flughöhe habe rund 150 Meter betragen.
Demonstranten hatten Ströbele berichtet, dass am vergangenen Dienstag ein Tornado vom gleichen Typ der in Afghanistan eingesetzten deutschen Aufklärungsflugzeuge in extremem Tiefflug direkt auf das Camp zugestoßen und unmittelbar danach in einer scharfen Kurve abgedreht sei. Der Grünen-Politiker hatte daraufhin Auskunft vom Verteidigungsministerium verlangt.
"Der Tornado-Einsatz im Rahmen der Demonstrationen rund um den G-8-Gipfel ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren", erklärte Ströbele in Reaktion auf die Antwort. Damit würden die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren vorab praktiziert. Es handele sich um einen weiteren Baustein zur Einschränkung des Demonstrationsrechtes und zur Einschüchterung der Protestierer.
Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagfraktion, Rainer Arnold, sagte hingegen unter Verweis auf das Grundgesetz der "Netzeitung": "Das ist der klassische Fall von Amtshilfe." Entscheidend sei, dass die Bundeswehr keine polizei-hoheitlichen Aufgaben übernehme, wie Absperrungen vornehmen, Menschen kontrollieren oder Häuser durchsuchen.
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