"Trojaner"-Gesetz WhatsApp-Überwachung ist Fall fürs Verfassungsgericht

Meinung | Berlin · Die große Koalition beweist erneut, dass große Mehrheiten großen Murks machen können. Schnell noch die WhatsApp-Überwachung durchbringen, damit die Fahnder wieder vernünftig arbeiten können — das ist als Absicht okay, handwerklich aber ein weiterer Fall fürs Verfassungsgericht.

Mit dem neuen Gesetz wird die Überwachung der Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp erlaubt.

Mit dem neuen Gesetz wird die Überwachung der Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp erlaubt.

Foto: dpa

Wenn Kriminelle ihre Taten nicht mehr per Telefon oder SMS vorbereiten, sondern in Messenger-Dienste ausweichen, dann muss die Polizei ihnen folgen können. So weit, so vernünftig. Denn das bedeutet nicht, dass nun jede private Chatgruppe belauscht wird. Erst bei konkreten Hinweisen darf die Kommunikation von Verdächtigen vor und nach der Verschlüsselung mitgelesen werden.

Allerdings haben die Messenger-Dienste die Software so stark geschützt, dass Experten die Staats-Trojaner für ungeeignet halten, allein die laufende Kommunikation zu überwachen. Sie würden mehr erfassen und damit den erlaubten Rahmen sprengen. Dass selbst die Datenschutzbeauftragte des Bundes Alarm ruft, hätte die Koalition sensibilisieren müssen.

(-may)
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