Übung von Bundeswehr und Polizei Für den Terrorfall viel gelernt

Bremen · Sechs Bundesländer beteiligten sich an der ersten gemeinsamen Stabsrahmenübung von Bundeswehr und Polizei, um die Zusammenarbeit bei einem Terroranschlag "katastrophischen Ausmaßes" durchzuspielen. Die Beteiligten sind zufrieden – denn sie lernten viel.

 Der Senator für Inneres des Landes Bremen, Ulrich Mäurer (SPD, l-r), der Saarländische Innenminister, Klaus Bouillon (CDU), Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU), und Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) zogen nach der Übung Bilanz.

Der Senator für Inneres des Landes Bremen, Ulrich Mäurer (SPD, l-r), der Saarländische Innenminister, Klaus Bouillon (CDU), Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU), und Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) zogen nach der Übung Bilanz.

Foto: dpa, fis kno

Sechs Bundesländer beteiligten sich an der ersten gemeinsamen Stabsrahmenübung von Bundeswehr und Polizei, um die Zusammenarbeit bei einem Terroranschlag "katastrophischen Ausmaßes" durchzuspielen. Die Beteiligten sind zufrieden — denn sie lernten viel.

Eigentlich ist die Bundeswehr gegen Angriffe von außen und für Auslandseinsätze vorgesehen, die Polizei allein zuständig für die innere Sicherheit. Aber was tun, um zum praktischen Bremer Beispiel zu kommen, wenn Terroristen in der Hansestadt so zuschlagen wie in Paris, also an mehreren Orten gleichzeitig, wenn geschossen wird und zugleich Menschen aus der Gefahrenzone evakuiert werden müssen? Dann fehlen der Polizei die geschützten Fahrzeuge und dann bittet sie die Bundeswehr, schnell zur Hilfe zu kommen.

15 Stunden, bis das Wasser kam

Bei den dreitägigen Übungen simulierten Krisenstäbe auf verschiedenen Ebenen, wie im Ernstfall auf terroristische Herausforderungen am besten zu reagieren ist. Sie wussten vorher nicht, was auf sie zukam, so dass sie sich nicht darauf einstellen konnten. Sie wussten nur, dass es sensibel ist, über die von Schneekatastrophen und Hochwasserlagen bekannte Amtshilfe der Soldaten hinauszugehen. Und deshalb gab es am ersten Abend eine problematische Zwischenbilanz: Die unterste Ebene überlegte lieber zwei- und drei Mal, ob sie denn die Bundeswehr genau dafür anfordern dürfe, und deshalb dauerte es 15 Stunden, bis etwa Trinkwasserbehälter auf dem Weg waren — fiktiv, denn in der Realität bewegte sich kein Panzer und kein Soldat.

Über Nacht hätten die Übenden deshalb die Strukturen umgestellt, berichtete Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Wenn die Unsicherheit auf der untersten Ebene im Umgang mit "hoheitlichen" Aufgaben der Bundeswehr zu groß erschien, wurde sie halt in jedem Zweifelsfall direkt an die oberste Ebene delegiert. Dann klappten die Entscheidungen jeweils innerhalb von Minuten. Und so kam es, dass Soldaten in Ausnahmesituationen auch mal den Verkehr regelten, was harmlos klingt, aber einen tiefen Einschnitt in Polizei-Zuständigkeiten darstellt: Was in Rechte von Menschen eingreift, bleibt ansonsten Sache der Polizei. So konnten — nun wieder ein Beispiel aus der Realität des Jahres 2015 - Bundeswehrsoldaten bei der Registrierung von Flüchtlingen helfen und auch Fingerabdrücke nehmen, so lange das freiwillig geschah. Musste ein Flüchtling dazu gezwungen werden, konnte das nur die Polizei.

Sollen Polizei und Soldaten gemeinsam üben?

Die Übung hielt konsequent daran fest, dass die Polizei auch bei Bundeswehr-Einsätzen das Sagen hatte und bestimmte Aktionen allein übernahm, etwa die Befreiung von Geiseln. Zur Beseitigung von Sprengfallen brauchten die Polizisten wiederum die Soldaten. Wie von der Leyen erläuterte, gab es aus den sechs Ländern insgesamt 46 Anforderungen von militärischem Know-How, zwei davon lehnte die Bundeswehr ab. Das eine Ansinnen betraf einen Anschlag aufs Trinkwasser und ein Konsulat in Baden-Württemberg, wozu sich die Polizei den Einsatz des im Bundesland beheimateten KSK, des Kommandos von Spezialkräften, wünschte — aber nicht bekam. Dafür seien eindeutig polizeiliche Sondereinsatzkommandos zuständig. Das andere betraf Objektschutz im Rahmen eines Terroranschlags am Münchner Hauptbahnhof. Die Prüfung ergab: Zu weit vom Anschlagsort entfernt, und damit außerhalb der verfassungsrechtlichen Definitionen, dass ein direkter Zusammenhang mit dem Terroranschlag gegeben sein muss.

Vieles sei gelernt worden, hielt Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) fest, von dem Einfinden in das jeweils andere Denken und die jeweils andere Fachsprache bis hin zu den tatsächlich vorhandenen Ressourcen. Alle waren sich einig, derartige Stabsrahmenübungen in absehbarer Zeit — auch in anderen Bundesländern — zu wiederholen. Auseinander gehen die Meinungen indes in der Frage, ob denn auch einmal tatsächlich Polizisten und Soldaten unter Einsatzbedingungen zusammen üben sollen. De Maizière riet, darüber drei Mal nachzudenken und dann zu dem Ergebnis kommen zu können, dass auch das Sinn mache. Dagegen warnte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) ausdrücklich davor, der Bevölkerung "solche Bilder" zu liefern.

(-may)
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