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Urteil des Verfassungsgerichtes: Union erwägt Grundgesetzänderung zum Wahlrecht

VON GREGOR MAYNTZ - zuletzt aktualisiert: 21.09.2012 - 07:31

Berlin (RP). Als Konsequenz aus dem Wahlrechts-Urteil des Verfassungsgerichtes wird der nächste Bundestag aller Voraussicht nach deutlich größer sein. Nun hält auch die Union eine Grundgesetzänderung für sinnvoll.

Union erwägt Grundgesetzänderung zum Wahlrecht. Foto: dpa, Maurizio Gambarini
Union erwägt Grundgesetzänderung zum Wahlrecht. Foto: dpa, Maurizio Gambarini

"Es läuft auf ein Modell mit vollständigem Ausgleich hinaus", verlautete aus der interfraktionellen Verhandlungsrunde, die nächsten Donnerstag zur entscheidenden Sitzung zusammenkommt. Das bedeutet, dass für jedes Überhangmandat, das eine Partei erhält, die anderen mit Ausgleichsmandaten bedacht werden.

Überhangmandate entstehen immer dann, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate über die Erststimme erhält, als ihr nach ihrem Anteil an den Zweitstimmen insgesamt zustehen. Im aktuellen Bundestag hatte die Union zunächst 22 solcher Mandate. Weil es dafür keine Nachrücker gibt, schrumpfte der Bundestag nach dem Ausscheiden von Karl-Theodor zu Guttenberg und Julia Klöckner von 622 auf 620 Abgeordnete.

"Wenn tatsächlich jedes Überhangmandat ausgeglichen wird, könnten wir im schlimmsten Fall knapp 900 Abgeordnete bekommen, das kann doch keiner wollen", sagt FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen im Gespräch mit unserer Zeitung.

Deshalb lassen die Fraktionen gerade auch ein Modell durchrechnen, wonach der Bundestag um ein Reservoir von 50 Mandaten erweitert wird, aus dem dann sowohl Überhang- als auch Ausgleichsmandate verteilt werden. Doch die Experten sind skeptisch, ob damit die Vorgaben des Verfassungsgerichtes erfüllt werden können, die sich vor allem darum drehen, ein negatives Stimmengewicht zu verhindern.

Das ist eine Tücke des aktuellen Wahlrechtes: Eine Partei kann unter dem Strich mehr Mandate bekommen, wenn ihre Anhänger in bestimmten Wahlkreisen nicht für sie stimmen. Mehrere Modelle sind schon verworfen worden, weil nach intensivem Durchrechnen die Vorgaben nicht erfüllt waren. Es sei eine "brisante Mischung, wenn Recht mit Rechnen zusammenkommt", meint van Essen.

"Wir machen im Wahlrecht leider die Erfahrung, dass das Verfassungsgericht von Mal zu Mal strengere und kompliziertere Vorgaben macht, ohne sich über deren Umsetzbarkeit ausreichend Gedanken zu machen", kritisiert Unionsfraktionsvize Günter Krings.

Es sei deshalb "zu überlegen, wie wir die Regelungskompetenz vom Verfassungsgericht zurück zum Bundestag bekommen", gibt der CDU-Politiker zu bedenken. Sein Vorschlag: "Zumindest mittelfristig wäre es sinnvoll, die Grundzüge unseres Wahlsystems ins Grundgesetz zu schreiben." Dann wäre auch der von Karlsruhe verlangte überparteiliche Konsens in Wahlrechtsfragen dauerhaft gesichert.

Zunächst drängt jedoch die Zeit. Schließlich könnte auch gegen ein neues Wahlgesetz wieder geklagt werden. Und dann gäbe es kurz vor der Bundestagswahl 2013 wieder kein gültiges Recht.

Quelle: RP/nbe/csi/jh-
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