Streit um rechtliche Grundlage: Union fordert Gesetz für Abschaltung der Atommeiler
VON EVA QUADBECK - zuletzt aktualisiert: 17.03.2011 - 07:36(RP). Zwischen Bundestag und Regierung ist ein Streit um die rechtliche Grundlage für das Abschalten der Atomkraftwerke entbrannt. Aus Sicht vieler Parlamentarier muss das Gesetz zur Laufzeitverlängerung geändert werden.
"Das Parlament hat ein Gesetz zur Verlängerung der Atomlaufzeiten verabschiedet, und an dieses Gesetz ist auch die Bundesregierung gebunden. Eine Bundesregierung kann nicht per Erlass ein Gesetz aushebeln", sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), unserer Redaktion.
"Deshalb ist ein Aufhebungsgesetz, wenn man die Kernkraftwerke stilllegen will, unumgänglich. Das kann man zügig umsetzen", betonte Kauder.
Die Bundesregierung begründet das Moratorium bislang nur mit dem Hinweis auf Gefahrenabwehr nach der Atom-Katastrophe in Japan. Kauder hält diese Argumentation für nicht richtig: "Die Begründung Gefahrenabwehr für die Abschaltung der Kraftwerke ist nicht einschlägig." Die Gefahr sei dann gegeben, wenn Strahlung aus einem Kraftwerk austrete. "Das ist in Deutschland nicht der Fall."
Auch die Vizepräsidentin des Bundestages, Katrin Göring-Eckardt (Grüne), dringt auf eine Gesetzesänderung. "Das Moratorium beruht auf nichts anderem als auf einer Verabredung mit den Kernkraftwerksbetreibern. Das heißt also, wenn die Kernkraftwerksbetreiber diese Verabredung für nichtig erklären, können sie am Ende entweder Schadensersatz fordern oder die jetzt ausgesetzte Betriebszeit später einfach auf die Laufzeit aufschlagen."
Deshalb benötige man eine eindeutige gesetzliche Regelung. Der Bundestag könne in wenigen Tagen ein solches Gesetz auf den Weg bringen. Das Parlament habe auch in anderen schwierigen Situationen gezeigt, dass es schnell handeln könne.
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