Rente mit 63 Union kämpft für Stichtagsregel

Berlin · Die Union beharrt auf einer Stichtagsregel, um zu verhindern, dass die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren zu einer Frühverrentungswelle führt. "Unsere Stichtagsregelung ist die richtige und eleganteste Vorbeugung einer Vorruhestandswelle", betonte der rentenpolitische Sprecher der Union, Karl Schiewerling.

Zeiten der Arbeitslosigkeit nach dem Stichtag sollten nicht auf die Beitragszeit von 45 Jahren angerechnet werden, die Voraussetzung für die Rente mit 63 ist. In der Union ist von einem "rollierenden Stichtag" die Rede, der schrittweise in die Zukunft verschoben werden könnte.

Die Union befürchtet, dass Firmen künftig wieder deutlich mehr Mitarbeiter als bisher bereits mit 61 Jahren entlassen könnten, weil diese zwei Jahre lang Anspruch auf das reguläre Arbeitslosengeld haben. Im Anschluss könnten sie dann mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen, wenn sie 45 Beitragsjahre nachweisen können. Zu diesen Beitragsjahren würden dann auch die zwei Jahre Arbeitslosigkeit am Ende ihres Erwerbslebens hinzugerechnet, wenn die Koalition hier keine Regelung findet, um das zu verhindern.

Die SPD ist jedoch weiterhin gegen jede Art von Stichtagsregelung. "Eine Stichtagsregelung lehnen wir ab. Das halten wir für verfassungsrechtlich problematisch", sagte Kerstin Griese (SPD), die Vorsitzende des Bundestags-Ausschusses Arbeit und Soziales ist. "Ein Stichtag, der in der Vergangenheit läge, wäre außerdem schwierig. Es gibt ja auch Menschen, die mit Blick darauf, dass sie nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen können, derzeit länger arbeiten als sie geplant hatten", sagte Griese.

Statt dessen will die SPD die Arbeitgeberseite in die Verantwortung ziehen, sollte sie vermehrt Mitarbeiter bereits mit 61 Jahren freisetzen. "Wir schlagen vor, dass Arbeitgeber die Sozialbeiträge in voller Höhe weiter zahlen müssen, wenn sie ihre Mitarbeiter zwei Jahre vor dem 63. Geburtstag entlassen", sagte Griese.

Der Gesetzentwurf, der neben der Rente mit 63 auch die Anhebung der Mütterrenten enthält, soll am 3. April in erster Lesung vom Bundestag beschlossen werden. Die Rentenpolitiker rechnet nicht damit, dass der Entwurf noch davor geändert wird. Danach bliebe noch genügend Zeit im weiteren parlamentarischen Verfahren, um beim Streitpunkt Rente mit 63 zu einer Lösung zu kommen. Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten.

(mar)
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