Nachqualifizierung von Flüchtlingen Union kritisiert Mindestlohn-Pläne

Berlin · Flüchtlinge haben bei Betriebspraktika zur Nachqualifizierung keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das sieht ein Papier des Bundesarbeits-, Finanz- und Bildungsministeriums vor, über das die "Süddeutsche Zeitung" berichtet hatte.

 Der Mindestlohn wurde zu Jahresbeginn von 8,50 auf 8,84 Euro je Stunde erhöht.

Der Mindestlohn wurde zu Jahresbeginn von 8,50 auf 8,84 Euro je Stunde erhöht.

Foto: dpa, jbu nic kde

Das Bundesarbeitsministerium bemühte sich klarzustellen, dass das Papier "Hinweise und Klarstellungen zur Anwendbarkeit und Geltung des gesetzlichen Mindestlohns mit Blick auf Flüchtlinge" liefern solle. Das geltende Mindestlohn-Recht bleibe unberührt, Änderungen seien nicht vorgesehen, teilte das Haus von Andrea Nahles (SPD) mit. Der Mindestlohn wurde zu Jahresbeginn von 8,50 auf 8,84 Euro je Stunde erhöht.

Während der Deutsche Gewerkschaftsbund vor neuen Ausnahmen warnte, mahnte der Chef des Parlamentskreises Mittelstand, Christian von Stetten (CDU), dringend Änderungen an. "Es ist doch ein Witz, dass Deutsche mit abgeschlossener Berufsausbildung, die länger als drei Jahre nicht gearbeitet haben und deshalb als Langzeitarbeitslose geführt werden, bei einer Neueinstellung die ersten sechs Monate vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen werden", sagte von Stetten.

Gleichzeitig bestehe Ministerin Nahles bei einem Flüchtling, der als Analphabet ohne Schulabschluss oder Ausbildung und ohne deutsche Sprachkenntnisse eingestellt werde, auf einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro. "Ich frage mich schon, in welcher Welt diese Frau lebt", sagte der CDU-Abgeordnete.

(jd)
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