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Nach Seehofers Vorschlag: Union streitet weiter über Managergehälter

VON MANFRED REY - zuletzt aktualisiert: 07.03.2009 - 11:15

Berlin (RPO). Trotz des Verzichts des Koalitionsausschusses auf die Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Managergehältern hält die Diskussion darüber in der Union an. Nach CSU-Chef Horst Seehofer haben auch Saarlands Ministerpräsident Peter Müller, der Finanzexperte der Unions-Bundestagsfraktion, Manfred Kolbe, sowie der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Unions-Fraktion, Uwe Schummer (alle CDU), die Linie der Union kritisiert.

Horst Seehofer (CSU) kritisiert die Linie der Union.  Foto: ddp, ddp
Horst Seehofer (CSU) kritisiert die Linie der Union. Foto: ddp, ddp

Dagegen nannte Unions-Finanzsprecher Otto Bernhardt (CDU) die Forderungen Seehofers "in der Union nicht mehrheitsfähig". Seehofer hatte sich dafür ausgesprochen, die volle steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern auf eine Million Euro im Jahr zu begrenzen. Damit übernahm er eine SPD-Forderung.

Die Spitzen der großen Koalition hatten sich in der Nacht zum Donnerstag lediglich auf erste Schritte zur Begrenzung der Managergehälter verständigt. Eine feste Gehaltsobergrenze ist nicht geplant und auch keine Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Managergehältern, wie es die SPD gefordert hatte. Allerdings dürfen Manager laut Kompromiss Aktienoptionen, wie sie häufig Gehaltsbestandteil sind, nicht mehr nach zwei Jahren, sondern künftig erst nach vier Jahren einlösen.

Die SPD hatte vorgeschlagen, "zur Eindämmung von Gehaltsexzessen" die steuerliche Abzugsfähigkeit von Vorstandsvergütungen und -abfindungen zu begrenzen. Dazu solle das Körperschaftssteuerrecht, das für Aufsichtsratsvergütungen bereits ein hälftiges Abzugsverbot vorsehe, auf Vorstandsgehälter und -abfindungen ausgedehnt werden, soweit diese den Betrag von einer Million Euro übersteigen.

"Die CDU bleibt dabei, dass Kosten nicht besteuert werden dürften", sagte Bernhardt. "Wir kennen die Position Seehofers. Aber die Union insgesamt wird das nicht mittragen."

Zuvor hatte bereits Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) Seehofers Vorstoß kritisiert. Man sei in der Koalition gerade dabei, Konsequenzen aus der Finanz- und Wirtschaftskrise zu ziehen und sich über neue Regeln für die Managervergütung zu verständigen. "Die Begrenzung des Steuerabzugs gehört aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion definitiv nicht dazu. Das wird sowohl im CDU- als auch im CSU-Teil der Fraktion so gesehen", betonte Kauder.

Unterstützung für Seehofer

Saarlands Ministerpräsident Müller nannte die Ergebnisse des Koalitionsausschusses in der Frage der Managergehälter "unzureichend" und "unbefriedigend". Er plädierte wie die SPD dafür, dass Abfindungen und Gehälter nur noch bis zu einer Höhe von einer Million Euro als Betriebsausgaben steuermindernd geltend gemacht werden können.

Auch der Finanzexperte der Unions-Bundestagsfraktion, Manfred Kolbe, sowie der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Unions-Fraktion, Uwe Schummer (beide CDU), stellten sich hinter Seehofer. Sie lehnten zwar eine staatlich festgelegte Grenze von Gehältern strikt ab, aber ein wirksames Instrument zur Rückführung überhöhter Managervergütungen sei es, den Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand in Gestalt der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Managervergütungen zu beschränken.

Diese Begrenzung sei mit der Systematik des deutschen Steuerrechts vereinbar, betonten die beiden CDU-Politiker. Dies finde sich auch in zahlreichen marktwirtschaftlich organisierten Staaten wieder und entspreche einem weit verbreitetem Gerechtigkeitsempfinden in der Bevölkerung.

Quelle: DDP

 
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