Noch vor der nächsten Wahl 2017 Union und SPD für Begrenzung der Bundestagsmandate

Berlin · Noch vor der nächsten Bundestagswahl 2017 könnte das Wahlrecht geändert werden, um die Zahl der Mandate zu begrenzen. Dafür macht sich Bundestagspräsident Norbert Lammert schon seit längerem stark. Die Führung der Unionsfraktion zeigte sich am Dienstag in Berlin für so einen Schritt offen.

"Wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass man die Anzahl der Mandate begrenzen kann, sollte man es noch vor der nächsten Wahl machen", sagte Unionsfraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU). Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Max Straubinger, sagte: "Ich wünschte es mir, dass noch etwas kommt."

In der vergangene Woche hatte sich eine Runde der Fraktionsvorsitzenden bei Lammert darauf verständigt, ein Konzept für eine Reform erarbeiten zu lassen. Entsprechende Informationen des "Spiegel" bestätigte ein Sprecher des Bundestags. Wie es aus Fraktionskreisen hieß, sei eine Größenordnung von maximal 650 Abgeordneten angepeilt.

Der Bundestag kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate vergrößern. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr nach ihrem Zweitstimmen-Anteil zustehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Umgang mit Überhangmandaten schon mehrfach beanstandet.

Lammert hatte etwa im Dezember der Deutschen Presse-Agentur gesagt, dass der Bundestag Wählern bei der nächsten Wahl die Frage nicht beantworten könne, wie viele Mandate überhaupt verteilt werden, sei inakzeptabel. "598 steht im Wahlgesetz, 631 wurden in den aktuellen Bundestag gewählt, je nach Wahlergebnis könnten es auch wesentlich mehr werden."

SPD-Generalsekretärin Katarina Barley hatte der "Südwest Presse" gesagt, soweit es keine verfassungsändernden Gesetze brauche, sei vor der Bundestagswahl für eine Wahlrechtsänderung noch genügend Zeit.

(felt/dpa)
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