Mindestlohn Union verlangt Ausnahmen für Mini-Jobber

Berlin · Führende Wirtschaftspolitiker der Union haben kritisiert, dass der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde ab 2015 auch für die sieben Millionen Mini-Jobber gelten soll.

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Foto: dpa, Patrick Pleul

Er habe "in der Fraktion auch deshalb gegen den Koalitionsvertrag gestimmt, weil die Mindestlohn-Festlegungen darin weltfremd sind", sagte der Chef des Parlamentskreises Mittelstand in der Unionsfraktion (PKM), Christian von Stetten: "Ich bin der Meinung, dass es Ausnahmen vom Mindestlohn für Mini-Jobber geben muss."

Ausnahmen werde es laut Koalitionsvertrag aber nur für ehrenamtlich tätige Mini-Jobber geben. "Daran müssen wir uns jetzt wohl halten, auch wenn wir es eigentlich für falsch halten", sagte er. Dem PKM gehört mehr als die Hälfte der 311 Unionsabgeordneten an.

Auch Unionsfraktionsvize Michael Fuchs sagte: "Ich möchte, dass wir über Ausnahmen vom Mindestlohn für Mini-Jobber noch mal reden. Es darf nicht sein, dass viele dieser Arbeitsplätze verloren gehen, weil sie mit 8,50 Euro einfach zu hoch bezahlt sind. Oft sind es einfache Hilfstätigkeiten, die Mini-Jobber erledigen."

Im Koalitionsvertrag konnte die Union generelle Ausnahmen für Mini-Jobber aber nicht durchsetzen. Der Mindestlohn soll 2015 kommen. Abweichungen sind bis Ende 2016 noch möglich, wenn in Tarifverträgen geringere Löhne vereinbart wurden.

(mar)
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