Verfassung: Union will Neuwahlen notfalls per Gesetz erzwingen
zuletzt aktualisiert: 15.06.2005 - 11:56Berlin (rpo). Die Union will Neuwahlen notfalls mit einer Grundgesetzänderung erzwingen, falls Bundespräsident Köhler den Bundestag nach der Vertrauensfrage nicht auflösen will. Das sagt zumindest der Chef der CSU-Landesgruppe, Michael Glos. Der Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Röttgen, hat dagegen betont, die Union plane keine Verfassungsänderung.
Nach den Worten von Glos will die Union es dem Bundestag ermöglichen, sich mit Zwei-Drittel-Mehrheit selbst aufzulösen und eine Neuwahl herbeizuführen. "Wir werden die SPD damit vor uns hertreiben", sagte Glos dem Magazin "Stern". Die Union werde Bundeskanzler Gerhard Schröder die Vertrauensfrage jedoch nicht ersparen und die Grundgesetzänderung erst danach einbringen.
Röttgen dementierte die Äußerungen von Glos im "Kölner Stadtanzeiger": "Es gibt keine Planungen für eine Änderung des Grundgesetzes." Es sei allein Sache des Kanzlers, den Weg zu wählen, der zu Neuwahlen führen könne.
Bundeskanzler Gerhard Schröder will im Bundestag am 1. Juli die Vertrauensfrage stellen. Erhält er keine Mehrheit, kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen und damit den Weg zu einer vorgezogenen Bundestagswahl frei machen. Die Union würde für die Grundgesetzänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigen und damit die Unterstützung der SPD-Fraktion. SPD-Fraktionschef Franz Müntefering hat einen solchen Schritt aber bereits abgelehnt.
Schröder informiert Ältestenrat
Mehrere Verfassungsrechtler haben sich dagegen für ein Selbstauflösungsrecht des Parlaments ausgesprochen, darunter die früheren Verfassungsrichter Ernst Benda und Ernst Gottfried Mahrenholz. Laut "Stern" ist auch Altbundespräsident Roman Herzog dafür.
Der Vorschlag ist alles andere als neu. Bereits 1976 hatte sich die Enquete-Kommission Verfassungsreform für ein Selbstauflösungsrecht mit Zwei-Drittel-Mehrheit ausgesprochen. Umgesetzt wurde die Empfehlung aber nie, obwohl auch die meisten Landesverfassungen eine solche Option enthalten.
Schröder will den Ältestenrat des Bundestags am Donnerstag davon in Kenntnis setzen, dass er am 1. Juli die Vertrauensfrage stellen will. Seinen entsprechenden Antrag wird er nach derzeitiger Planung am 29. Juni einreichen. Der Kanzler hat bereits angekündigt, dass er die Vertrauensfrage nicht mit einer Sachfrage verknüpfen wird. Erhält Schröder keine Mehrheit, hat der Bundespräsident drei Wochen Zeit, das Parlament aufzulösen und eine Neuwahl anzusetzen. Bisher ist dies der einzige Weg zur Neuwahl, den das Grundgesetz vorsieht.
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