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Nach Urteil zu Gentests an Embryonen: Unions-Politiker für schnelles Verbot

zuletzt aktualisiert: 10.07.2010 - 17:04

Berlin (RPO). In der Union mehren sich die Stimmen für ein schnelles Verbot von Gentests an Embryonen, während sich Vertreter der Bundesregierung abwartend äußern.

Laut dem BGH in Leipzig sind die Gen-Tests nicht strafbar.  Foto: ddp, ddp
Laut dem BGH in Leipzig sind die Gen-Tests nicht strafbar. Foto: ddp, ddp

"Wir brauchen rasch eine Gesetzesänderung, um klarzustellen, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) nicht zur Selektion führt", sagte der bayerische Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) dem "Spiegel". Er habe Verständnis für betroffene Eltern, doch sei es nicht akzeptabel, dass durch PID Embryonen zerstört würden.

Damit wandte er sich gegen den Kurs von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die es Frauenärzten unter Berufung auf ein Gerichtsurteil ab sofort erlauben will, die PID anzuwenden.

Das Verfahren beinhalte zwangsläufig, dass menschliche Embryonen nach genetischen Kriterien ausgewählt würden, kritisiert Söder. "Das geht an den Kern unseres christlichen Weltbilds. Deshalb gibt es keine Kompromisse", sagt der CSU-Politiker.

Der Bundesgerichtshof in Leipzig hatte am vergangenen Dienstag entschieden, dass die genetische Untersuchung und Aussonderung geschädigter Embryonen im Rahmen der künstlichen Befruchtung nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Böhmer: Keine Selektion

Auch die Staatsministerin im Kanzleramt, Maria Böhmer (CDU), forderte im "Spiegel" ein schnelles PID-Verbot: "Es darf keine Selektion zwischen behinderten und nicht-behinderten Leben geben", so Böhmer. Eine Grenzziehung, wo die Auswahl von Merkmalen aufhöre, sei nicht möglich, sobald die PID einmal praktiziert werden dürfe.

Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) äußerte sich zurückhaltend. Es sei zu früh, über eine mögliche Gesetzesänderung zu reden. Schavan will aber laut "Spiegel" den Deutschen Ethikrat damit beauftragen, das Urteil zu bewerten und Konsequenzen für den Gesetzgeber darzulegen.

Auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) wandte sich gegen schnelle Regelungen und forderte eine öffentliche Debatte über die PID. Dabei müssten "auch Widersprüche offen angesprochen werden", sagte sie der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Für sie wäre es etwa ein Widerspruch, einem Paar die PID zu verbieten, Spätabtreibungen aber bis zum 9. Monat unter bestimmten Umständen zuzulassen. Ähnlich äußerte sich Leutheusser-Schnarrenberger in der Zeitung. Die Gefahr, dass einer Entwicklung Vorschub geleistet werde, die auf eine behindertenfreie Gesellschaft ziele, sehe sie nicht.

Quelle: KNA/das

 
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