Gericht stellt Bedingungen Terrorverdächtiger Tunesier könnte abgeschoben werden

Leipzig/Wiesbaden · Haikel S. gilt als hochgefährlich, durfte aber in Deutschland bleiben, weil ihm in Tunesien die Todesstrafe droht. Jetzt könnte er doch abgeschoben werden – wenn die nordafrikanische Regierung eine Bedingung des Gerichts akzeptiert.

 SEK-Beamte sichern den Gerichtstermin des Terrorverdächtigen Haikel S. aus Tunesien.

SEK-Beamte sichern den Gerichtstermin des Terrorverdächtigen Haikel S. aus Tunesien.

Foto: dpa, br fdt rho

Haikel S. gilt als hochgefährlich, durfte aber in Deutschland bleiben, weil ihm in Tunesien die Todesstrafe droht. Jetzt könnte er doch abgeschoben werden — wenn die nordafrikanische Regierung eine Bedingung des Gerichts akzeptiert.

Vor mehr als einem halben Jahr wurde der Tunesier Haikel S. wegen Terrorverdachts in Frankfurt festgenommen. Nun kann er unter einer Bedingung abgeschoben werden: Die Regierung seines Heimatlands muss zusichern, dass der 36-Jährige nicht ohne eine Überprüfung seiner Strafe für den Rest seines Lebens ins Gefängnis muss. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einer am Donnerstag bekannt gewordenen Entscheidung festgelegt.

Sollte Haikel S. in Tunesien, wo er ebenfalls wegen Terrorverdachts gesucht wird, zu lebenslanger Haft verurteilt werden, müsse er die Möglichkeit bekommen, seine Strafe überprüfen zu lassen, verlangt das höchste Verwaltungsgericht in Deutschland. Dabei müsse es um die Aussicht auf eine geringere Haftdauer gehen.

Haikel S. war im Februar bei einer Anti-Terror-Razzia festgenommen worden und sitzt inzwischen in Abschiebehaft. Die Ermittlungsbehörden werfen dem als Gefährder eingestuften Tunesier vor, für die Terrormiliz IS in Deutschland einen Anschlag vorbereitet zu haben.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte eine Abschiebung Ende Juli untersagt, weil dem Mann in Tunesien die Todesstrafe drohe. Eine von der tunesischen Regierung übermittelte Erklärung erfülle nicht die entsprechenden Auflagen für eine Abschiebung, hatte das Gericht argumentiert.

Nachdem der Bundesgerichtshof Mitte August die Untersuchungshaft aufhob, weil er keinen hinreichenden Tatverdacht sah, war Haikel S. in Abschiebehaft genommen worden. Das Amtsgericht Frankfurt hatte diese bis zum 23. Oktober angeordnet und damit einem Antrag der Ausländerbehörde der Stadt entsprochen. Eine Beschwerde des Beschuldigten gegen diese Entscheidung wies das Landgericht zurück.

Über die Rechtmäßigkeit der Abschiebung nach dem sogenannten Gefährderparagrafen 58a hatte dann das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden. Der Paragraf im Aufenthaltsgesetz erlaubt die Abschiebung zur Abwehr einer terroristischen Gefahr.

(veke)
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