Urteil des Bundesverfassungsgerichts Neue Grundsteuer ab 2025

Berlin/Karlsruhe · Karlsruhe erklärt den veralteten Einheitswert im Westen für verfassungswidrig. Die Regierung muss die Reform bis Ende 2019 vorlegen. Für die Umsetzung bleibt Zeit bis Ende 2024. Rheinland-Pfalz schlägt vor, die Grundsteuer am Immobilienwert auszurichten.

 Das Urteil hat Folgen für praktisch jeden Haushalt in Deutschland (Symbolbild).

Das Urteil hat Folgen für praktisch jeden Haushalt in Deutschland (Symbolbild).

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Karlsruhe erklärt den veralteten Einheitswert im Westen für verfassungswidrig. Die Regierung muss die Reform bis Ende 2019 vorlegen. Für die Umsetzung bleibt Zeit bis Ende 2024. Rheinland-Pfalz schlägt vor, die Grundsteuer am Immobilienwert auszurichten.

Für die 35 Millionen Grundstücke in Deutschland muss die Grundsteuer bis Ende 2024 neu berechnet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat am Montag die bisherige Regelung zur Ermittlung der Steuer für verfassungswidrig erklärt. Es gab dem Gesetzgeber in Berlin bis Ende 2019 Zeit, eine verfassungsfeste Reform auf den Weg zu bringen.

Danach gewährte es den Finanzbehörden eine weitere Frist von fünf Jahren bis Ende 2024 für die konkrete Umsetzung. In dieser Zeit dürfe die Steuer ausnahmsweise weiter nach der bisherigen Methode erhoben werden. Damit werde sichergestellt, dass die Kommunen keine milliardenschweren Einnahmeverluste erlitten.

Folgen für jeden Haushalt

Das Urteil hat Folgen für praktisch jeden Haushalt in Deutschland. Denn nicht nur Grundstückseigentümer, sondern auch Mieter zahlen Grundsteuer, da Vermieter sie als Betriebskosten geltend machen können. Die Neuregelung solle nicht zu Steuererhöhungen für Grundeigentümer und Mieter führen, erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) am Montag nach der Bekanntgabe des Urteils.

Allerdings ließ er offen, ob die Reform nur insgesamt aufkommensneutral ausfallen soll - oder ob tatsächlich auch jeder Einzelne von einer Steuererhöhung verschont bleiben soll. Dies dürfte kaum möglich sein: Für Eigentümer und Mieter von Immobilien, die in den letzten Jahrzehnten Wertsteigerungen erlebt haben, dürfte eine verfassungsfeste Reform unweigerlich zur höheren Grundsteuer führen. Weitere Infos zu den Folgen des Grundsteuer-Urteils.

Immobilienwerte haben sich geändert

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Berechnung der Grundsteuer nicht mehr realitätsgerecht sei, weil die zugrundeliegenden Einheitswerte in Westdeutschland von 1964 stammten. Die Werte von Immobilien hätten sich seither völlig verändert.

"Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt", heißt es im Karlsruher Urteil.

Es war nach entsprechenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs erwartet worden. Unter Führung Hessens hatten die Bundesländer 2016 bereits Reformvorschläge erarbeitet, die damals aber vom Bundestag nicht weiter beraten wurden.

Die Länder plädieren für eine Neuberechnung der Steuer, indem eine Kombination aus Bodenrichtwerten und Gebäudewerten zugrunde gelegt wird. Sie räumten ein, dass es zehn Jahre dauern würde, bis man alle Grundstücke auf diese Weise neu eingestuft habe. Weil das Gericht für die Umsetzung nur fünf Jahre Zeit gegeben hat, sind die Chancen für das Bundesratsmodell gesunken.

Steuer nach Bodenrichtwerte wären unbürokratischer

Umweltverbände, Mieterbund, Industrie und Wirtschaftsforscher plädieren dagegen für eine Bemessung der Steuer allein nach den Bodenrichtwerten. Der Vorteil wäre, dass sie unbürokratischer umsetzbar wäre und unbebaute Grundstücke höher als bisher besteuert würden, was den Wohnungsneubau ankurbeln könnte. Dagegen spricht, dass Gebäudewerte ganz unberücksichtigt blieben.

SPD-Politiker in den Ländern pochen hingegen darauf, vermögende Immobilienbesitzer stärker zu besteuern. "Es gilt nun, die Arbeiten an einer verfassungskonformen, aufkommensneutralen Neuregelung zügig wieder aufzunehmen. Dabei sollte die Grundsteuer auch in Zukunft den Wert der Immobilie miteinbeziehen", forderte etwa die Finanzministerin von Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen (SPD). "Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit weiterhin eine Rolle spielt."

(mar)
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