Urteil zu Grundsteuer Bundesfinanzministerium will Neuregelung zügig angehen

Berlin · Das Bundesfinanzministerium will die erforderliche Neuregelung der Grundsteuer gemeinsam mit den Ländern zügig angehen.

 Siedlung mit neugebauten Wohnhäusern (Symbolbild).

Siedlung mit neugebauten Wohnhäusern (Symbolbild).

Foto: dpa, obe pzi htf wst

Die parlamentarische Staatssekretärin Christine Lambrecht sagte am Dienstag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dabei komme es darauf an, das derzeitige Aufkommen zu sichern. Das Hebesatzrecht der Gemeinden müsse beibehalten werden. Außerdem müsse eine rechtssichere Bemessungsgrundlage geschaffen werden. "Ziel ist nicht eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage." Die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist für eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2019 sei eine Herausforderung. "Diese nehmen wir an", erklärte Lambrecht.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer in Westdeutschland verfassungswidrig. Die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen verstoßen demnach gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

(wer)
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