Neuer Entwurf aus dem Ministerium: Verband: Ärzte sollen Patienten aushorchen
zuletzt aktualisiert: 30.09.2007 - 16:24Berlin (RPO). Ärzteverbände fürchten, dass sie künftig ihre Patienten aushorchen sollen, wenn sie einen neuen Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums umsetzen sollen. Demnach sollen Ärzte an Krankenkassen melden, wenn Versicherte zum Beispiel wegen eines Piercings behandelt werden müssen.
Als Anschlag auf die ärztliche Schweigepflicht haben Medizinerverbände und Sozialverbände den Plan des Gesundheitsministeriums bewertet, sie im Falle sogenannter selbst verschuldeter Krankheiten zur Mitteilung an die Krankenkassen zu verpflichten. Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, sprach im "Tagesspiegel" (Montagausgabe) von einem Generalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht und das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis. "Wir lassen uns nicht zu Schnüfflern im Auftrag der Krankenkassen machen", sagte er.
Der Chef des Klinikärzteverbandes Marburger Bund, Frank Ulrich Montgomery, nannte das Vorhaben brandgefährlich. Damit würden die Ärzte zu Handlangern der Krankenkassen gemacht, sagte der Präsident des Sozialverbands Deutschland, Adolf Bauer.
Hintergrund ist ein Passus im Referentenentwurf zur Pflegereform. Darin heißt es: "Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Versicherte sich eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen oder durch eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme, wie zum Beispiel eine ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing, zugezogen haben, sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Krankenhäuser verpflichtet, den Krankenkassen die erforderlichen Daten mitzuteilen."
Der "Tagesspiegel" berichtete unter Berufung auf Expertenkreise, offenbar habe man im Ministerium bemerkt oder befürchtet, dass es Umsetzungsprobleme mit einer bereits Gesetz gewordenen Vorgabe der Gesundheitsreform gegeben habe. So seien die Kassen zwar verpflichtet worden, die Patienten bei selbst verschuldeten Krankheiten künftig in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern. Die Mediziner aber hätten keinen Anlass, diese Fälle den Krankenkassen auch mitzuteilen.
"Wir müssen nur Diagnosen melden", wird Montgomery zitiert. Einzige Ausnahme sei, Krankheiten als Folge von Unfällen, bei denen die Unfallversicherung einspringen soll. Wenn Ärzte nun verpflichtet würden, ihre Patienten auszuhorchen, um sie dann bei den Krankenkassen anzuschwärzen, gehe das Vertrauen der Patienten verloren, warnte Hoppe. "Wir sind ja vieles gewohnt von diesem Ministerium, aber das schlägt dem Fass wirklich den Boden aus." Die Ärzte würden sich dagegen mit allen gebotenen Mitteln zur Wehr setzen. Das Ministerium sollte seine Pläne schnellstmöglich einstampfen.
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