Kundus-Bombardement: Verfahren gegen Oberst Klein eingestellt
zuletzt aktualisiert: 19.04.2010 - 19:35Karlsruhe (RPO). Das Ermittlungsverfahren gegen den Bundeswehr-Oberst Georg Klein im Zusammenhang mit dem tödlichen Kundus-Bombardement ist eingestellt. Weder die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches seien erfüllt, teilte die Bundesanwaltschaft am Montag in Karlsruhe mit.
Zum Bundeswehreinsatz in Afghanistan will Kanzlerin Angela Merkel am Donnerstag eine Regierungserklärung abgeben. Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg begrüßte die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Die Nachricht sei eine sehr gute, nicht nur für die direkt betroffenen Soldaten, erklärte der CSU-Politiker. Auch für die Soldaten im Einsatz schaffe diese Entscheidung größtmögliche Rechtssicherheit.
Auch das Verfahren gegen einen zunächst verdächtigten Hauptfeldwebel wurde eingestellt. Bei dem Luftangriff am 4. September 2009 auf zwei entführte Lastwagen waren auch zahlreiche Zivilpersonen getötet worden.
Weil das militärische Tatsachenmaterial zum überwiegenden Teil eine geheime Verschlusssache sei, könne nur wenig zu den Gründen der Entscheidung mitgeteilt werden, führte die Bundesanwaltschaft aus. Sie betonte, bei den Auseinandersetzungen zwischen den aufständischen Taliban und der afghanischen Regierung sowie der ISAF in Afghanistan handele es sich "um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafrechts". Die Soldaten der Bundeswehr seien "im Rahmen des ISAF-Einsatzes reguläre Kombattanten", eine Strafbarkeit scheide daher aus, soweit völkerrechtlich zulässige Kampfhandlungen vorlägen.
Merkel will zur Trauerfeier
Derweil kündigte Kanzleramtsminister Ronald Pofalla im ZDF-Morgenmagazin eine Regierungserklärung der Kanzlerin an. Die Kanzlerin werde "noch einmal bekräftigen und begründen", warum Deutschland mit dem Afghanistan-Mandat "seine Verpflichtungen in einer sehr guten Weise erfüllt", ergänzte Vize-Regierungssprecher Christoph Steegmans. Merkel plane auch, an der Trauerfeier für die vergangene Woche Gefallenen teilzunehmen.
Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg soll ebenfalls am Donnerstag im Kundus-Untersuchungsausschuss zu den Vorfällen nach dem verheerenden Tanklaster-Bombardement von 4. September 2009 Auskunft geben. Tags darauf soll die Trauerfeier für die in der Provinz Baghlan gefallenen vier Soldaten stattfinden.
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