Personalmangel Verfassungsbeschwerde gegen Pflegenotstand eingereicht

Berlin · Während die einen noch vor einem Pflegenotstand warnen, sehen ihn ander schon als gegeben an. Sieben Bürger, die befürchten, bald selbst davon betroffen zu sein, gehen jetzt dagegen mit einer Klage in Karlsruhe vor. Diese muss aber erst einmal angenommen werden.

 Die sieben Beschwerdeführer gehen nach einem Bericht davon aus, dass sie selbst in absehbarer Zeit in ein Pflegeheim ziehen müssen und dann von den Missständen betroffen sein werden.

Die sieben Beschwerdeführer gehen nach einem Bericht davon aus, dass sie selbst in absehbarer Zeit in ein Pflegeheim ziehen müssen und dann von den Missständen betroffen sein werden.

Foto: Angelika Warmuth

Die von Kritikern immer wieder als unwürdig bemängelten Zustände in manchen Pflegeheimen werden möglicherweise zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Sieben Betroffene wollen mit einer Klage in Karlsruhe gegen den Pflegenotstand vorgehen - der Sozialverband VdK unterstützt sie laut Mitteilung vom Samstag dabei.

Die Kläger sehen die im Grundgesetz garantierte Unantastbarkeit der Menschenwürde verletzt. In Pflegeheimen komme es viel zu oft zu Verstößen gegen dieses Grundrecht, erklärte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. "Dem können und wollen wir nicht länger zusehen."

Die sieben Beschwerdeführer gehen nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Samstag) davon aus, dass sie selbst in absehbarer Zeit in ein Pflegeheim ziehen müssen und dann von den Missständen betroffen sein werden, ohne sich noch dagegen wehren zu können. In der Klage werde eindringlich an den Staat appelliert, für ein "pflegerisches Existenzminimum" in den Altenheimen zu sorgen. Die Kläger wollten feststellen lassen, "dass die gegenwärtigen staatlichen Maßnahmen zum Schutz ihrer Grundrechte den Anforderungen des Grundgesetzes nicht genügen", und dass "der Staat zu umgehender Abhilfe verpflichtet ist".

Der VdK werde alle Möglichkeiten nutzen, um Pflegebedürftige zu schützen, sagte dessen Präsidentin Mascher. Jeder habe das Recht auf ein würdiges Leben bis zuletzt. "Vernachlässigung, Druckgeschwüre, mangelnde Ernährung, Austrocknung und freiheitsentziehende Maßnahmen mit Fixiergurten oder durch Medikamente kommen leider hierzulande viel zu häufig vor." Man könne nicht von bedauerlichen Einzelfällen sprechen. "Schuld daran sind aber nicht die Pflegekräfte, sondern die Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssen."

Deren Pflegealltag sei aufgrund von Personalmangel häufig gekennzeichnet von Zeitdruck, hoher Arbeitsbelastung und Überstunden, sagte Mascher. Dazu komme eine viel zu geringe Vergütung der Pflegekräfte. "Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben reichen nicht aus, um die offenkundigen Missstände zu bekämpfen."

Auch die Pflegereform, die erst am Freitag den Bundesrat passiert hat, genügt aus VdK-Sicht nicht, um beispielsweise die Situation von Menschen mit seelisch-geistigen Beeinträchtigungen nachhaltig zu verbessern. Die Reform sieht vor, dass die 2,6 Millionen Pflegebedürftigen im kommenden Jahr um vier Prozent höhere Leistungen erhalten. Die Betreuung soll sowohl im Heim als auch ambulant ausgebaut werden.

(dpa)
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