Bundesverfassungsgericht berät Wie viel Heimlichkeiten bei Waffenexporten?

Im Juli 2011 kauften die Saudis angeblich 200 deutsche Leopard-Panzer. Nachfragen aus dem Parlament, was an den Berichten denn dran sei, ließ die Bundesregierung unkommentiert abperlen. Mehrere Abgeordnete haben gegen die Geheimniskrämerei Klage eingereicht.

Die deutsche Rüstungsindustrie
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Foto: dpa, Clemens Niesner

Der Fall aus dem Jahr 2011 ist eher die Regel als die Ausnahme. Rüstungsexporte genehmigt üblicherweise der Bundessicherheitsrat, ein geheim tagendes Gremium. Eigentlich ist der Verkauf von Waffen ans Ausland durch das Grundgesetz verboten. Über Ausnahmen entscheidet am Ende die Bundesregierung, heißt es im Grundgesetz. Faktisch ist es die geheime Runde unter Beteiligung der Kanzlerin und ausgewählten Ministern.

Transparenz kennen diese Entscheidungsverfahren weniger. Von milliardenschweren Rüstungsexporten erfährt der Bundestag meistens erst dann, wenn die Deals längst unter Dach und Fach sind. Zum Ärger von drei Abgeordneten der Linken und der Grünen, unter ihnen Christian Ströbele. Er und seine Parteifreundinnen Claudia Roth und Katja Keul reichten Klage ein.

"Im Grundgesetz steht nicht nur, dass Deutschland sich nicht an Angriffskriegen beteiligen darf, sondern dass so sensible Exporte von der Bundesregierung entschieden werden müssen", betonte Ströbele nach einem Bericht der ARD. Hier entscheide aber nicht die Bundesregierung, sondern ein geheim tagendes Gremium, der Bundessicherheitsrat".

Rüstungsflops - von peinlich bis tödlich
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Foto: Bundeswehr

Nun also soll das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich klären, wie detailliert die Regierung den Bundestag über Rüstungsexporte informieren muss. "Im Kern geht es um die Frage, wie weit in Bezug auf Waffenexporte der parlamentarische Informationsanspruch reicht, und welchen Grenzen er unterliegt", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle zu Beginn der Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte, die Regierung sei sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Parlament bewusst. Die öffentliche Diskussion über Rüstungsexporte sei jedoch eine Frage des Zeitpunkts. "Ich sage ganz klar: Es ist im Interesse einer verantwortlichen Außen-und Sicherheitspolitik erforderlich, solche Informationen mindestens bis zu einer politischen abschließenden positiven Entscheidung zurückzuhalten."

Anlass der Anfragen waren Zeitungsberichte, wonach die Panzerlieferung grundsätzlich gebilligt worden war. "Wir wollten wissen, ob das stimmt", sagte Ströbele. Die Bundesregierung habe die Fragen nicht beantwortet, sondern auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit von Entscheidungen des Bundessicherheitsrates verwiesen.

Nach bisheriger Praxis legt die Regierung jährlich einen allgemeinen Rüstungsexportbericht vor, der im Rückblick statistische Daten aufführt. Informationen zu Voranfragen oder konkreten Genehmigungen solcher Deals gibt es nicht.

Die Kläger rügen, dass zurzeit die Parlamentarier in der Regel erst viele Monate nach dem Vollzug solcher Geschäfte informiert werden. Den konkreten Panzer-Deal sehen sie skeptisch, weil der autoritär herrschenden Regierung in Riad massive Menschenrechtsverletzungen angelastet werden.

"Der Export von Waffen hat derart schwere Folgen für die Menschenrechte, den Frieden und die Stabilität in Staaten und Regionen, dass Geheimhaltung keineswegs zu rechtfertigen ist", erklärte der Außenpolitiker der Linken, Jan van Aken, in Berlin.

(dpa AFP)
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