Karlsruhe Verfassungsgericht entscheidet über Klage zu Oppositionsrechten
Karlsruhe/Berlin · Es geht um effektive Regierungskontrolle und um politischen Einfluss: Vor dem Verfassungsgericht streitet die Linke für mehr Einfluss im schwarz-rot dominierten Bundestag. Heute fällt ein Urteil.
Die große Koalition verweigert der Opposition nach Ansicht der Grünen-Bundestagsfraktion die Rechenschaft im Parlament. "Es ist kennzeichnend für diese große Koalition, wie arrogant sie mit dem Parlament umgeht, wie schlecht sie parlamentarische Anfragen oder mündliche Fragen beantwortet", sagte Fraktionschef Anton Hofreiter vor dem erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Rechte der Opposition im Bundestag. Die Folge seien mehr Untersuchungsausschüsse als üblich. "Und das zeigt: Diese große Koalition, diese Arroganz der Macht, ist nicht gut für unser Land", sagte der Grünen-Politiker.
Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil am Vormittag (10.00 Uhr). Mit ihrer Klage will die Linken-Bundestagsfraktion eine Grundgesetzänderung erzwingen. Die Verfassungsrichter hatten in der Verhandlung im Januar allerdings kritisch hinterfragt, ob ein derart weitreichender Schritt wirklich notwendig ist. (Az. 2 BvE 4/14)
Um das ein Stück weit auszugleichen, hatten Union und SPD nach der Wahl 2013 zwar die Geschäftsordnung des Bundestags für die Dauer der Legislaturperiode um eine Sonderregelung erweitert. Damit können Linke und Grüne nun etwa mit mindestens 120 Abgeordneten die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragen.
Keinen Ersatz gibt es allerdings für die Möglichkeit, über die sogenannte abstrakte Normenkontrolle ein Gesetz in Karlsruhe auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Aus Sicht des langjährigen Fraktionschefs Gregor Gysi, der die Linke vor dem Verfassungsgericht vertritt, ist das nicht hinnehmbar. Er will den Bundestag über eine Organklage zwingen, die entsprechenden Quoren im Grundgesetz anzupassen.
Nach der Verhandlung ist aber zumindest fraglich, ob Gysis Argumente den zweiten Senat überzeugt haben. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sprach von einem "weitreichenden Entgegenkommen der Bundesregierung".
Die Richter äußerten außerdem die Sorge, dass die abstrakte Normenkontrolle bei niedrigeren Hürden womöglich zum "reinen politischen Kampfinstrument" verkomme.