Karlsruhe: Verfassungsgericht entscheidet über Luftsicherheitsgesetz
zuletzt aktualisiert: 15.02.2006 - 07:02Karlsruhe (rpo). Mit Spannung wird heute das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum rot-grünen Luftsicherheitsgesetz erwartet. Das Gericht muss entscheiden, ob der Verteidigungsminister berechtigt ist, den Abschuss eines entführten Zivilflugzeugs anzuordnen, um das Leben Dritter zu retten.
In Justizkreisen und auch Berliner Regierungskreisen wird erwartet, dass der Erste Senat das seit Januar 2005 geltende Gesetz für verfassungswidrig erklärt. In der mündlichen Verhandlung hatten die Richter deutliche Bedenken formuliert.
Das höchste deutschen Gericht steht vor einem historischen Urteil. Es wird voraussichtlich erstmals die Frage beantworten, ob der deutsche Staat "Leben gegen Leben abwägen" und "selbst unschuldige Menschen töten" darf. So umriss Gerichtspräsident Papier diese "neuartige verfassungsrechtliche Fragestellung". Geklärt werden muss auch, ob die laut Verfassung "zur Verteidigung" bestimmten Luftstreitkräfte ohne weiteres auch zur Terrorabwehr im Inneren eingesetzt werden dürfen.
Dazu dürfte zunächst eine ausdrückliche Grundgesetzänderung nötig sein. Insoweit gilt das Urteil auch als wegweisend für einen möglichen Einsatz der Bundeswehr zum Objektschutz während der Fußball-Weltmeisterschaft.
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