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Zeitung: Schon zum 1. Juni in Kraft getreten: Verfassungsschutzreform bereits vereinbart?

zuletzt aktualisiert: 03.06.2004 - 21:47

Frankfurt/Main (rpo). Die Landesinnenminister haben die vielfach geforderte engere Kooperation der Verfassungsschützer offenbar bereits vereinbart. Im Kampf gegen islamistischen Terror sei die Reform bereits zum 1. Juni in Kraft getreten, meldete der Berliner "Tagesspiegel" (Freitagausgabe).

Demnach müssen die Landesämter für Verfassungsschutz unverzüglich ihre einschlägigen Informationen dem Bundesamt für Verfassungsschutz übermitteln, das im Gegenzug zentral ermittelt. Die Länder hätten damit die Kompetenz des Kölner Bundesamtes gestärkt.

In dem Zeitungsbericht heißt es, das Bundesamt werde "zentral alle Erkenntnisse im Bereich des islamistischen Terrorismus" auswerten und "die Durchführung der zu ergreifenden Maßnahmen" koordinieren. Hintergrund sind demnach die Anschläge von Madrid und die Befürchtung, Erkenntnisse über Islamisten in Deutschland könnten bei den Landesbehörden stecken bleiben. Den Entwurf für die neue "Koordinierungsrichtlinie" hatte dem Bericht zufolge Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) geliefert. Diese sei von den Innenministern im Umlaufverfahren angenommen worden und zum 1. Juni in Kraft getreten.

Grüne forderten engere Zusammenarbeit

Der Ruf nach mehr Zusammenarbeit der Verfassungsschützer war zuletzt von den Grünen gekommen. Deren innenpolitische Sprecherin Silke Stokar von Neuforn, forderte am Donnerstag im WDR die Auflösung der Landesämter und einen besserer Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz.

Unterdessen wurde bekannt, dass die Bundeswehr im Kampf gegen den Terror offenbar auch gegen vom Wasser aus geführte Angriffe eingesetzt werden soll. Verteidigungsminister Peter Struck sagte laut "Lübecker Nachrichten" (Freitagausgabe), man prüfe, das so genannte Luftsicherheitsgesetz auf Schiffe auszuweiten. In Gesprächen mit dem Bundesinnenministerium und den Küstenländern werde derzeit geklärt, ob die Bundeswehr Abwehraufgaben übernehmen müsse, weil die Polizei dazu technisch nicht in der Lage sei, sagte der SPD-Politiker demnach.

Denkbare Ziele solcher Terrorangriffe sind dem Bericht zufolge Öllager in Häfen oder Kreuzfahrtschiffe. Das Luftsicherheitsgesetz war im Januar 2003 als Konsequenz aus den Anschlägen vom 11. September 2001 und dem Irrflug eines geistig Verwirrten mit einem Motorsegler über Frankfurt am Main auf den Weg gebracht worden. Es regelt, dass die Bundeswehr die Polizei bei der Bekämpfung von schweren Gefahren aus dem Luftraum unterstützen kann.


 
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