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Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Verhandlungen über "Hartz-IV"-Sätze für Kinder

zuletzt aktualisiert: 19.10.2009 - 14:58

Karlsruhe/Dortmund (RPO). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am Dienstag darüber, ob die "Hartz-IV"-Regelsätze für Kinder verfassungsgemäß sind. Zahlreiche Experten und Sozialverbände erwarten Änderungen an der bisherigen Berechnungspraxis und fordern im Ergebnis höhere Leistungen für Kinder unter 14 Jahren und deren Familien. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Der Erste Senat befasst sich mit einer Vorlage des Hessischen Landessozialgerichts und zwei Vorlagen des Bundessozialgerichts. Diese Gerichte halten die gesetzlichen Vorschriften zu den Regelsätzen für verfassungswidrig und fordern, den Bedarf der Kinder genauer zu berechnen.

Die Karlsruher Richter werden sich erstmals mit der Frage befassen, wie viel Euro ein Kind in Deutschland im Monat mindestens zum Leben braucht. Sie werden prüfen, ob dieser Bedarf überhaupt realitätsnah ermittelt wird. Bisher wird der Kinderregelsatz prozentual vom Erwachsenen-Satz abgeleitet. Der Anwalt einer klagenden Familie hält das für "willkürlich".

Wieviel Euro braucht ein Kind?

Laut Verhandlungsgliederung prüft das Verfassungsgericht zudem nicht nur den Regelsatz für Kinder, sondern ausdrücklich auch den Eckregelsatz für Erwachsene - die "Regelleistung für Alleinstehende und erwachsene Partner".

In den drei Ausgangsverfahren haben Familien mit "Hartz IV" aus Dortmund, dem bayerischen Landkreis Lindau am Bodensee und aus Hessen geklagt. In den Streitfällen bekamen Kinder unter 14 Jahren die ursprünglich geltenden Regelsätze von monatlich 207 Euro. Inzwischen wurden die Sätze für das Sozialgeld zum 1. Juli 2009 leicht erhöht - und zwar auf 215 Euro für Kinder bis 5 Jahren und auf 251 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren. Das sind 60 beziehungsweise 70 Prozent des Erwachsenen-Regelsatzes für das Arbeitslosengeld II von 359 Euro im Monat.

Der Deutsche Familiengerichtstag betonte, Kinder könnten "nicht als kleine Erwachsene behandelt werden". Ihr Bedarf müsse eigens ermittelt werden. Auch die Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags, Monika Paulat, betonte am Montag, es gehe um die "Feststellung des spezifischen Kinderbedarfs", der den betroffenen Kindern "Bildung, Gesundheit und Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht und Ausgrenzung verhindert." Das "Erwerbslosen Forum Deutschland" kritisierte in Bonn, das derzeitige Niveau der Regelsätze bedeute "Mangelernährung und staatlich verordnete Kinderarmut".

"Das reicht zum Leben nicht."

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, nannte die geltenden "Hartz-IV"-Sätze für Kinder "Armutssätze". Schneider: "Das reicht zum Leben nicht."

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit liegt die Zahl der "Hartz-IV"-Empfänger in Deutschland derzeit bei rund 6,5 Millionen. Davon beziehen gut 4,7 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter Arbeitslosengeld II und 1,67 Millionen Kinder unter 15 Jahren Sozialgeld.

Bei der mündlichen Verhandlung wird die Bundesregierung durch den Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Detlef Scheele, vertreten. Ihm gegenüber stehen die Anwälte der drei Klägerfamilien, die selbst nicht zur Verhandlung erwartet werden, wie ein Gerichtssprecher sagte. Zu Wort kommen Experten des Statistischen Bundesamts und des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Außerdem sind Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, von Caritas, Diakonie und Sozialverband VdK geladen.

Quelle: DDP/felt

 
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