Neue gesetzliche Regelung Volles Sorgerecht für unverheiratete Väter

Berlin · Unverheiratete Vätern sollen künftig einfacher das Sorgerecht erhalten können. Am Donnerstagabend beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Grünen gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung der Linksfraktion die Sorgerechtsreform. Damit können Väter auch gegen den Willen der Mutter ein Sorgerecht erhalten.

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Foto: dpa, Frank Leonhardt

Sollte der Bundesrat keinen Einspruch erheben, könnte die Regelung noch im Frühsommer in Kraft treten.

Nach den Worten von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) antwortet der Gesetzgeber auf die gewandelten Lebensverhältnisse sowie auf gerichtliche Vorgaben. Leitbild sei "die gemeinsame Sorge auch der nichtverheirateten Eltern".

Kritik übten SPD und Linke vor allem am sogenannten beschleunigten Verfahren. Es soll greifen, wenn Einwände der Mutter gegen den Sorgerechtsantrag des Vaters nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben.

Jedes dritte Kind unehelich

Dabei kann das Gericht im Einzelfall auch nach Aktenlage entscheiden. Die Mutter hat eine Frist von sechs Wochen nach der Geburt, um ihre Vorbehalte gegen eine Mitsorge des Vaters vorzutragen. SPD und Linke scheiterten mit eigenen Anträgen.

Laut Statistik kommt inzwischen jedes dritte Kind unehelich zur Welt. In den neuen Bundesländern sind es knapp 60 Prozent. 1995 lag der Anteil noch bei 15 Prozent. In etwa zwei Drittel der Fälle erklären die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht. Die übrigen Fälle soll das Gesetz nun neu regeln.

Die alte Regelung sah eine gemeinsame Sorge nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Mutter vor. Die Väter konnten dagegen nicht klagen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hatte diese Regelung 2009 als Diskriminierung der Väter gerügt.

"Eine Schwangerschaft fällt nicht vom Himmel"

Das Bundesverfassungsgericht stellte 2010 fest, dass der Gesetzgeber "dadurch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes eingreift".

Nach den Worten des FPD-Rechtsexperten Stephan Thomae legt das Gesetz die Schwelle für die Väter nicht allzu hoch, wahrt aber zugleich die Interessen der Mütter. Ute Granold (CDU) sprach von einem "niedrigschwelligen Weg" für eine gemeinsame Sorge. Sie verteidigte die Einspruchsfrist als hinreichend. "Eine Schwangerschaft fällt nicht vom Himmel", so Granold.

Burkhard Lischka (SPD) lehnte das beschleunigte Verfahren hingegen ab. Es widerspreche dem Kindeswohl und entscheide über die Köpfe der Betroffenen hinweg. Sonja Steffen (SPD) sah in der Sechswochenfrist eine Überforderung junger Mütter.

Katja Dörner (Grüne) begründete die Zustimmung ihrer Fraktion damit, dass sich das Gesetz weitgehend mit Eckpunkten der Grünen von 2010 decke. Die Grünen scheiterten allerdings mit einem eigenen Entschließungsantrag. Er empfahl, die Erstzuständigkeit des Familiengerichts, die Einspruchsfrist der Mutter sowie die Möglichkeit von Beratungsangeboten zu überprüfen.

Jörn Wunderlich (Die Linke) verteidigte die Vorlage seiner Fraktion. Sie sah vor, das gemeinsame Sorgerecht automatisch beiden Eltern zuzusprechen, unabhängig davon ob sie verheiratet sind.

(KNA/csr/das)
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