Immer mehr ältere Arbeitnehmer Von der Leyen verteidigt die Rente mit 67

Berlin (RP). In Sachen Rentenpolitik steht ein heißer Herbst bevor. Die Regierung muss nach Lage des Arbeitsmarkts bewerten, ob die Rente mit 67 wie geplant umgesetzt werden kann. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat ein "Umdenken" in deutschen Unternehmen festgestellt, was die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer angeht.

Rente mit 67 - die wichtigsten Fragen
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Foto: AP

"Die Älteren werden zunehmend in den Betrieben gehalten, weil sie über Erfahrungswissen verfügen. Dieser Trend hat sich sogar in der Wirtschafts- und Finanzkrise fortgesetzt", sagte von der Leyen unserer Zeitung. Wenn Erfahrungswissen mit Weiterbildung gekoppelt werde, sei das eine gute Mischung.

Die Ministerin ist optimistisch, das die "alten Hasen" in Zukunft in den Betrieben unentbehrlich sein werden, beispielsweise um den Nachwuchs auszubilden: "Die Betriebe berichten mir, dass sie für ihre Ausbildungsplätze wegen geringer Bewerberzahlen fast jeden nehmen müssen. Viele Auszubildenden müssen sie nachschulen. Dafür brauchen sie gerade die erfahrenen alten Hasen. Die haben nicht nur eine fachliche Kompetenz sondern auch eine ausgereifte Persönlichkeit", betont von der Leyen.

SPD und Gewerkschaften fürchten hingegen, dass die Rente mit 67 für viele Arbeitnehmer einer Rentenkürzung gleichkommt. Denn wenn es ihnen nicht gelingt, tatsächlich bis zur Regelaltersgrenze im Job zu bleiben, müssen sie Abschläge hinnehmen. "Kaum jemand schafft zur Zeit die 65, von der 67 gar nicht zu reden", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

Bislang gibt es einen Korridor von 60 bis 65 Jahre, in dem Arbeitnehmer in den Ruhestand gehen können. Bei der Rente mit 67 wird der früheste Startpunkt für die Ruhestandsbezüge mit Abschlägen 63 Jahre sein. Wer beispielsweise nach der Einführung der Rente mit 67 doch mit 65 in den Ruhestand geht, muss eine um 14,4 Prozent gekürzte Rente in Kauf nehmen.

Nach der aktuellen Gesetzeslage wird die Rente mit 67 ab 2012 bis 2029 schrittweise eingeführt. Der Jahrgang 1947 muss als erster einen Monat über den 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Ab 2024 wird die Lebensarbeitszeit um jeweils zwei Monate angehoben. Die 1964 Geborenen sind der erste Jahrgang, der regulär erst mit Erreichen der Grenze von 67 Jahren in den Ruhestand gehen kann.

Die Gesetzesänderung hatten in der großen Koalition der damalige Arbeitsminister Franz Münterfering (SPD) und Kanzlerin Angela Merkel verabredet. Allerdings fügten sie in das Gesetz eine Klausel, wonach 2011 überprüft werden soll, ob die Lage am Arbeitsmarkt für Ältere hinreichend gut ist, dass das Gesetz in Kraft bleiben kann. Einen entsprechenden Bericht will die Regierung im November gemeinsam mit dem Rentenbericht vorlegen.

Das Arbeitsministerium verweist bereits heute auf den deutlich gestiegenen Anteil älterer Arbeitnehmer. Während 2005 nur rund 28 Prozent der 60- bis 64-Jährigen einer bezahlten Arbeit nachgingen, liegt die Quote der Erwerbstätigen seit Anfang des Jahres erstmals über 40 Prozent.

Für die Kritiker, die anführen, dass körperliche Schwerstarbeit niemandem bis zum Alter von 67 Jahren zumutbar sei, zeigt von der Leyen Verständnis: "Man kann niemandem zumuten, bis 67 als Dachdecker zu arbeiten", sagte sie. Die Ministerin setzt auf Flexibilität der Arbeitnehmer und der Unternehmen. "Aus der Dachdeckerschaft kommt inzwischen die Anregung, dass man die Erfahrung der Leute nicht brach liegen lässt, sondern sie frühzeitig umschult", betonte die Ministerin. Sie könnten zum Beispiel Aufgaben in Beratung und Verkauf in ihrer Branche übernehmen. In Vorbildbetrieben finde das schon statt.

(RP)
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