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Keine Notwendigkeit: Vorbehalte gegen Online-Durchsuchungen wachsen

zuletzt aktualisiert: 11.02.2007 - 16:51

Frankfurt/Main (RPO). Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geplanten heimlichen Online-Durchsuchungen privater Computer stoßen zunehmend auf Vorbehalte. Nach Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar äußerte sich auch der nordrhein-westfälische Justizminister Ingo Wolf kritisch: "Nach derzeitigem Stand sehen wir keine Notwendigkeit", sagte der FDP-Politiker dem Nachrichtenmagazin "Focus".

Am Montag hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die heimliche Online-Durchsuchung von Computern durch die Polizei für unzulässig erklärt. Danach kamen aus Politik und Polizei Forderungen nach einem Gesetz, das solche Maßnahmen doch ermöglichen soll. Vor allem Schäuble will der Polizei schnell den Blick in private PCs erlauben.

Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, forderte dafür enge Grenzen: "Das ist allemal kein Instrument, das wie eine Schrotflinte eingesetzt werden darf, sondern allenfalls punktuell und sehr gezielt", sagte der SPD-Politiker in einem Interview von "Spiegel Online". Auch ein potenzieller Straftäter habe Persönlichkeitsrechte und sei nicht vogelfrei. Deshalb sei der Zugriff auf seine Festplatte nur unter starken Auflagen und Einschränkungen denkbar.

Vorschläge aus dem Bundesinnenministerium, die Online-Durchsuchung zur Not per Grundgesetzänderung zu ermöglichen, erteilte Edathy eine klare Absage. Zugleich forderte er, die bereits genehmigten Haushaltsmittel für die Maßnahme umgehend einzufrieren. Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes sei eine merkwürdige Situation entstanden: "Das Geld für die Technik ist bereits im Haushalt eingestellt, die Maßnahme aber selbst vom Bundesgerichtshof gestoppt." Im Haushalt sind für die technische Ausführung dem Bericht zufolge insgesamt 200.000 Euro genehmigt.

Wolf forderte die Bundesregierung auf, überzeugende Gründe für eine Änderung der Strafprozessordnung vorzulegen: "Die Beweislast liegt bei Herrn Schäuble." Allerdings sprach sich der Minister dafür aus, dem Verfassungsschutz als Ausnahme-Instrument die heimliche PC-Suche etwa für den Anti-Terror-Kampf zu gestatten. Nordrhein-Westfalen hat als bislang einziges Bundesland seinem Landesamt für Verfassungsschutz diese Möglichkeit ausdrücklich per Gesetz eingeräumt.

Gesetzliche Regelung auch für Verfassungsschutz

Politiker von Union und SPD fordern nun auch eine gesetzliche Regelung für den Bundesverfassungsschutz. "Der Staat darf sich nicht dümmer stellen, als er ist", sagte der CDU-Rechtsexperte Jürgen Gehb dem Nachrichtenmagazin. Aber jeder Eingriff bedürfe einer gesetzlichen Ermächtigung. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz hält Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz dem Bericht zufolge ebenfalls für erforderlich: "Haben wir ausreichende gesetzliche Grundlagen? Meine Antwort ist nein."

Quelle: apbackup

 
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