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Vorratdatenspeicherung - Was wird gespeichert?
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Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Vorratsdatenspeicherung ist entbehrlich

zuletzt aktualisiert: 21.03.2010 - 08:52

Hamburg (RPO). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verzichtbar. "Andere Staaten kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus, zum Beispiel die USA", sagte die FDP-Politikerin in einem Interview.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will das Urteil schnell umsetzen. Foto: AP, AP

"Wir dürfen die Bedeutung der Vorratsdaten für die Terrorabwehr nicht überbewerten." Die Sicherheitsbehörden seien gut gerüstet, sagte sie dem Online-Portal des "Hamburger Abendblatts".

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, dem eine EU-Richtlinie zugrunde liegt, für verfassungswidrig erklärt. Auf die Frage, ob sie möglicherweise gar keinen neuen Gesetzentwurf vorlegen werde, sagte Leutheusser-Schnarrenberger: "Wir legen nicht die Hände in den Schoß. Aber wir müssen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts genau auswerten und in die europäische Entwicklung einbetten."

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei in sechs Mitgliedstaaten nicht umgesetzt. Es müsse geprüft werden, ob die Richtlinie mit der europäischen Grundrechtscharta vereinbar ist.

Der Forderung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), rasch einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, wies die Justizministerin zurück. "Ich dränge ihn ja auch nicht zu Gesetzen. Mein Ziel ist es, seriös mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzugehen. Es wäre verantwortungslos, einen Zeitplan zu nennen", sagte sie.

Quelle: DDP/felt

 
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