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verfassungsreicht karlsruhe ap panorama richter
  Foto: AP, AP
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Karlsruhe entscheidet Dienstag: Vorratsdatenspeicherung vor dem Aus?

zuletzt aktualisiert: 02.03.2010 - 07:58

Karlsruhe (RPO). Die Justizministerin, Datenschützer und Millionen Normalbürger blicken am Dienstag gespannt nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht spricht sein Urteil zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung. Von dem Urteil ist jeder Bundesbürger direkt betroffen. Denn es geht um die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungen aller Deutschen.

Das derzeit gültige Gesetz verpflichtet die Telekommunikationsfirmen, die Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass jeweils sechs Monate lang zu speichern.

Protokolliert wird, wer wann mit wem und von wo aus per Telefon, Handy, E-Mail, Fax oder SMS in Verbindung gestanden hat. Der Abruf der Daten durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste ist unter bestimmten Umständen gestattet, um schwere Straftaten verhindern und verfolgen zu können.

Deutsche Ministerin klagt gegen deutsches Gesetz

Gegen das Gesetz liegen gleich mehrere Verfassungsbeschwerden vor. Zu den Klägern gehören zahlreiche Politiker von Grünen und FDP sowie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Dass eine amtierende Ministerin in Karlsruhe klagt, gilt als Novum.

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Die Kläger sehen durch das umstrittene Gesetz das Telekommunikationsgeheimnis verletzt. Durch die massenhafte Datenspeicherung auf Vorrat werde jeder Bürger zum Verdächtigen erklärt. Dies sei ein "Dammbruch" zulasten des Datenschutzes.

Die Kläger haben dabei offenbar beste Chancen auf Erfolg. Dass das Gericht eine anlasslose Speicherung kritisch sieht, machte Verfassungsrichter Johannes Masing bereits bei der mündlichen Verhandlung klar: Polizei und Geheimdienste könnten mit den Daten feststellen, "wer, wann, wie lange, von wo aus, mit wem kommuniziert hat", erklärte Masing.

Kläger haben gute Chancen auf Erfolg

Das Gericht hatte sich zudem von den kritischen Ausführungen der bestellten Sachverständigen beeindruckt gezeigt. So hatte etwa die Vertreterin des Chaos Computer Clubs (CCC), Constanze Kurz, davor gewarnt, dass mit den Verbindungsdaten sensible Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile erstellt werden könnten.

Die derzeit 110 Millionen Handys in Deutschland seien künftig bis auf wenige Meter genau ortbar und würden damit alle automatisch zu "Ortungswanzen", hatte Kurz erklärt.

Nach Ansicht des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, können alle typischen Straftaten wie etwa der Handel mit Kinderpornografie oder das Ausspähen von Online-Bankkonten auch ohne die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich aufgeklärt werden.

"Schon jetzt erfolgreicher Kampf gegen Internet-Kriminalität"

Gegen Internetkriminalität sei die Polizei bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zum Januar 2008 erfolgreich vorgegangen. So lag die Aufklärungsquote des Bundeskriminalamtes für Straftaten mit dem sogenannten "Strafmittel Internet" im Jahr 2007 immerhin bei 82,9 Prozent.

Das Verfassungsgericht hatte 2008 in zwei Eilentscheidungen die Speicherung der Daten zwar vorerst gebilligt, aber deren Nutzung durch die Sicherheitsbehörden an hohe Hürden geknüpft.

Das umstrittene deutsche Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um. Kurz vor der Urteilsverkündung des Verfassungsgerichts kündigte die EU-Kommission an, die Richtlinie "noch in diesem Jahr" zu überprüfen.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding sagte am Samstag dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel", sie werde sich für das "richtige Gleichgewicht" zwischen Terrorismusbekämpfung und Achtung der Privatsphäre einsetzen.

Quelle: DDP/csi

 
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