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Peter Harry Carstensen AP Panorama 09
  Foto: AP, AP
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Anordnung des Verfassungsgerichts: Vorzeitige Neuwahl in Schleswig-Holstein

zuletzt aktualisiert: 30.08.2010 - 14:44

Schleswig (RPO). Das schleswig-holsteinische Verfassungsgericht hat das dortige Landeswahlgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Die Richter entschieden, dass nun bis Ende September 2012, also zwei Jahre früher als geplant, ein neues Landesparlament gewählt werden muss.

Ein neues Wahlrecht muss bereits bis Mai 2011 verabschiedet werden. Die Richter kritisierten vor allem, der Grundsatz der Wahlgleichheit sei bei der Wahl 2009 verletzt worden sei.

Bei der Wahl am 27. September 2009 erhielten CDU und FDP eine Mehrheit im Landtag, obwohl sie weniger Stimmen als die anderen im Parlament vertretenen Parteien SPD, Grüne, Linke und Südschleswigscher Wählerverband (SSW) bekamen. Grüne, Linke und SSW fochten deshalb das Wahlergebnis an. Sie waren der Ansicht, dass durch die Verteilung der Überhangmandate der Wählerwille verzerrt worden sei.

Für die drei Überhangmandate der CDU erhielten die anderen Parteien keinen Ausgleich. Ohne diese Mandate hätten CDU und FDP keine Mehrheit im Landtag. Zurzeit haben sie einen Sitz mehr als die Opposition.

Gericht schließt sich Kritik an

Das Gericht teilte im Wesentlichen diese Kritik. "Bei einem vollen Ausgleich der Überhangmandate wäre es zu anderen Mehrheiten im Landtag gekommen", heißt es in einer Zusammenfassung der Urteilsbegründung.

Die Regierung unter Ministerpräsident Peter Harry Carstensen ist allerdings bis zur Neuwahl nicht akut gefährdet: "Bis zu diesem Zeitpunkt behält der Landtag seine volle Handlungs- und Arbeitsfähigkeit", erklärte das Verfassungsgericht. Damit kann der CDU-Politiker Carstensen Ministerpräsident bleiben. Offen ist allerdings, ob der 63 Jahre alte Regierungschef bei der Neuwahl 2012 noch einmal antritt. Als Nachfolger gilt CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher.

Dieser befürwortete indes, die Neuwahlen so lange wie möglich hinauszuzögern. Es gebe weder einen Anlass noch eine Notwendigkeit, vor September 2012 neu wählen zu lassen, das habe das Gericht eindeutig gesagt. Neuwahlen seien für die CDU nicht problematisch, die Werte in Schleswig-Holstein seien deutlich besser als in bundesweiten Umfragen, erklärte der Fraktionschef.

Freude bei der Opposition

Vertreter der Oppositionsparteien freuten sich indes über das Ergebnis und begrüßten vorgezogene Neuwahlen. Der Fraktions- und Landesvorsitzende der SPD, Ralf Stegner, glaubt nach eigenen Worten nicht, dass es zwei Jahre bis zur Neuwahl dauert. "Wir haben ohnehin Stillstand seit einem Jahr", sagte Stegner. Das Urteil sei eine Ohrfeige für den Gesetzgeber, aber auch für die SPD.

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Robert Habeck, schlug bereits eine Reform des Wahlgesetzes vor und schlug vor, die Zahl der Wahlkreise auf 30 zu kürzen. Er sieht in den derzeit 40 Wahlkreisen die Hauptursache dafür, dass im Landtag mehr als die in der Verfassung als die vorgeschriebenen 69 Abgeordneten sitzen. Habeck forderte Neuwahlen bereits im Herbst 2011.

Quelle: AP/jre/apn/bs

 
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