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Kommunalwahlen: Wahl in Remscheid wird angefochten

VON ULLI TÜCKMANTEL - zuletzt aktualisiert: 07.09.2009 - 07:15

Remscheid/Erkelenz (RP). Der frühere Remscheider Stadtdirektor Jürgen Müller will das Kommunalwahlergebnis in seiner Heimatstadt als verfassungswidrig anfechten. Pikant daran: Müller ist der Ehemann von NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter.

Der ehemalige Stadtdirektor Jürgen Müller  Foto: RPO
Der ehemalige Stadtdirektor Jürgen Müller Foto: RPO

Ein bei der Sitzverteilung erstmals angewendetes neues Verfahren führe in mehreren Bezirksvertretungen dazu, dass bis zu 50 Prozent der Wählerstimmen nicht repräsentiert würden, so Müller: "Aus einem Stimmenverhältnis von 1 zu 8 ist bei diesem Verfahren eine Sitzverteilung von nur noch 1 zu 4 geworden", erläuterte der Jurist unserer Redaktion.

Schuld an der falschen Sitzverteilung sei allerdings nicht der örtliche Wahlleiter oder ein Zählfehler, sondern das NRW-Kommunalwahlgesetz, das Müller als verfassungswidrig bezeichnete. "Ich vermute, die haben vorher gar nicht ausgerechnet, was dabei herauskommen kann."

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Ergebnisse, Sieger, Verlierer: Alle Infos zur Kommunalwahl finden Sie in unserem Special. Eine Übersicht über die Wahlergebnisse in den Städten und Gemeinden finden Sie hier.

Auch in anderen Städten könnten Verwaltungsgerichte die Sitzverteilung nachträglich noch einmal korrigieren: So könnte die SPD in den Stadträten von Aachen, Dortmund, Erkelenz und Erkrath jeweils wieder einen Sitz an kleinere Parteien verlieren. "Ursache ist kein Fehler bei der Berechnung in den Gemeinden", so der Bremer Wahlrechtsexperte Wilko Zicht, "vielmehr gibt es einen Regelungswiderspruch zwischen dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung." Beide Verordnungen seien "Musterbeispiele für miserabel formulierte Gesetze".

Probleme bereitet die Berechnung der Sitzverteilung überall dort, wo eine Partei mehr Direktmandate errungen hat, als ihr prozentualer Anteil am Wahlergebnis ausmacht. Durch diese Überhangmandate vergrößert sich der Rat. Streitpunkt ist, wie kleinere Parteien an diesem nun größeren Rat beteiligt werden sollen. Die NRW-Wahlordnung stelle Ausnahmeregeln für die Vergabe von Ausgleichsmandaten auf, die das höherrangige Wahlgesetz überhaupt nicht vorsehe, erläutert Wilko Zicht auf der Internetseite www.wahlrecht.de. Das NRW-Innenministerium habe angedeutet, dass es die problematische Ausgleichsregelung auch schon bei früheren Kommunalwahlen angewandt habe.

Zicht hält es nicht für ausgeschlossen, dass die Sitzverteilung in weiteren NRW-Kommunen korrigiert werden könnte, wenn die Verwaltungsgerichte den Einsprüchen folgen. Bislang habe man sich bei der Überprüfung auf kreisfreie Städte konzentriert. Im Fall Erkelenz hatte die "Demokratische Initiative Heinsberg" (DIHS) ihren am Wahlabend sicher geglaubten Sitz durch das Berechnungsverfahren wieder verloren. Am Ende entschloss sich der Wahlleiter, den Sitz zwischen der DIHS und der CDU zu verlosen. Die CDU gewann, den Sitz erhielt jedoch die SPD – weil die CDU bereits Überhangmandate hatte.

Quelle: RP

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