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Karlsruhe muss entscheiden: Wahlabend ohne Ergebnis?

zuletzt aktualisiert: 13.09.2005 - 10:23

Karlsruhe (rpo). Auch fünf Tage vor der Bundestagswahl ist nicht sicher, ob am Wahlabend des 18. Septembers ein vorläufiges Endergebnis vorliegen wird. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet erst im Verlauf der Woche, ob die Bekanntgabe des Wahlergebnisses am Sonntag rechtens ist, obwohl in einem Dresdener Wahlbezirk erst am 2. Oktober gewählt wird.

In Karlsruhe sind zuvor entsprechende Beschwerden eingegegangen. Die Beschwerdeführer begründen ihren Vorstoß mit der Nachwahl in Dresden am 2. Oktober, die durch den Tod der dortigen NPD-Direktkandidatin erzwungen wird.

Die Kläger argumentierten nach Angaben des Magazins "Focus" damit, dass die 220.000 Dresdner Wähler einen Wissensvorsprung hätten, wenn das vorläufige bundesweite Wahlergebnis bereits am 18. September bekannt gegeben würde. Dieses Wissen würde es ihnen erlauben, ihre Stimmen unter taktischen Aspekten abzugeben. Das aber sei ein Verstoß gegen die Gleichheit der Wahl. Nach dem Bericht des Magazins wird der Zweite Senat seine Entscheidung über die Beschwerden noch in dieser Woche bekannt geben. Vom Bundesverfassungsgericht war dazu zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Die "Berliner Zeitung" zitierte eine Gerichtssprecherin mit den Worten, sämtliche Verfassungsbeschwerden seien von Bürgern eingereicht worden, nicht von Parteien. Auch stamme keiner der Antragsteller aus dem von der Nachwahl betroffenen Wahlkreis Dresden I. Der Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch und die zuständige Kammer des Zweiten Senats würden sich auf jeden Fall noch vor der Wahl mit den Klagen befassen.

Experte will am 18. September nur Zweitstimmenwahl

Unterdessen rechnet der Verfassungsrechtler Hans Meyer wegen der geplanten Nachwahl in Dresden mit einer Anfechtung der gesamten Bundestagswahl. Mit Blick auf den für den 2. Oktober angesetzten nachträglichen Urnengang in Dresden warf der Professor dem Bundeswahlleiter vor, das Wahlgesetz falsch auszulegen: "Der Tod berührt nur die Direktwahl in dem Wahlkreis, nicht die Zweitstimmenwahl", sagte Meyer am Montag im Bayerischen Rundfunk. Auch die sächsische Landeswahlleiterin Irene Schneider-Böttcher rechnet zwar ebenfalls mit Anfechtungen zu rechnen. Sie gehe aber davon aus, dass diese unbegründet sein werden.

Meyer schlug vor, am kommenden Sonntag die Zweitstimmenwahl durchzuführen und ganz normal auszuzählen und nur die Abgabe der Erststimmen zu verschieben. Die Nachwahl hätte dann auf die parteipolitische Zusammensetzung des Bundestages und damit auch auf die Frage möglicher Koalitionsbildungen keinen Einfluss. Eine spätere Abgabe der Zweitstimme könne die Gleichheit der Wahl gefährden und das Wahlergebnis verfälschen, erklärte Meyer. Die Behörden gingen offenbar aus Bequemlichkeit davon aus, dass Erst- und Zweitstimmen an einem Tag abgegeben werden müssten, kritisierte der frühere Präsident der Berliner Humboldt Universität.

Schneider-Böttcher sagte, eine Trennung von Erst- und Zweitstimme sei laut Wahlgesetz nicht zulässig. Im übrigen könne der Bundeswahlleiter auch das Ergebnis der Bundestagswahl am 18. September nicht zurückhalten.

Quelle: ap

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