Türkische Wahllokale in Deutschland Deutsch-türkische Wahlhilfe unter Vorbehalt

Berlin · 1,4 Millionen Türken dürfen in 13 deutschen Städten wählen. Deutsche Politiker verschärfen indes ihre Mahnungen an die Türkei.

 Ein Wahllokal zur türkischen Präsidentschaftswahl in der Messehalle in Hannover. Archivbild vom 31. Juli 2014.

Ein Wahllokal zur türkischen Präsidentschaftswahl in der Messehalle in Hannover. Archivbild vom 31. Juli 2014.

Foto: dpa, hoh htf olg kno

Die Bundesregierung hat entschieden, dass die Türkei in 13 deutschen Städten Wahllokale eröffnen darf, in denen türkische Staatsbürger an der Abstimmung über ein Präsidialsystem in ihrer Heimat teilnehmen können. Mit rund 1,4 Millionen Staatsbürgern ist die türkische Gemeinschaft hierzulande die größte in Europa. Zugleich intensivierten deutsche Politiker ihre Mahnungen an die Türkei, die verbalen Entgleisungen und Nazi-Vergleiche umgehend einzustellen. Halte das an, seien auch Einreiseverbote möglich, erklärte das Kanzleramt.

Damit vollzog die Bundesregierung eine Wende zu ihrer bisherigen Linie. Bislang hatte die Mahnung zur Meinungsfreiheit im Vordergrund gestanden. Deutschland könne nicht selbst unterbinden, was es in der Türkei einfordere. Nun verwies das Kanzleramt ausdrücklich darauf, dass sich die Bundesregierung angesichts der anhaltenden Attacken türkischer Spitzenpolitiker auf die Niederlande sowie auf Deutschland doch ein Einreiseverbot vorbehalte.

Zuvor hatte die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) für ihr Bundesland ein Auftrittsverbot für türkische Wahlkämpfer ausgesprochen. Die CSU begrüßte das mit Nachdruck: "Die politische Propaganda aus der Türkei gefährdet unser friedliches Zusammenleben in Deutschland", sagte CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer unserer Redaktion. Das Stopp-Signal im Saarland sei "genau richtig" gewesen. "Es war überfällig, dass das Kanzleramt dem Despoten vom Bosporus jetzt die gelbe Karte zeigt und ein Einreiseverbot androht", erklärte Scheuer. Die Bundesregierung könne "der türkischen Propaganda jederzeit auch die rote Karte zeigen". FDP-Chef Christian Lindner forderte die Bundesregierung auf, sämtliche türkischen Auftritte in Deutschland bis zum Referendum zu unterbinden.

Auch mehrere Ministerpräsidenten sehen vor allem die Bundesregierung in der Pflicht. In NRW werde weiterhin nach Einzelfall entschieden und dabei der Charakter der Veranstaltung und Sicherheitsaspekte berücksichtigt, erklärte Regierungschefin Hannelore Kraft (SPD). Allerdings stehe für sie grundsätzlich fest: "Wir wollen hier keinen innertürkischen Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen." Nach einer unserer Redaktion vorliegenden Liste mit offiziellen Wahlkampf-Anmeldungen sind weitere Auftritte unter anderem von mehreren Chefberatern des türkischen Präsidenten in Düsseldorf, Köln und Bielefeld geplant. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) will ebenfalls "keine solchen Wahlkampfauftritte". Er äußerte seine Zweifel, ob das überhaupt in die Zuständigkeit der Länder falle und verwies auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes, wonach dies eine außenpolitische Entscheidung sei. "Wenn sich tatsächlich eine solche Veranstaltung in Mecklenburg-Vorpommern abzeichnen sollte, würde ich die Bundesregierung bitten, das zu unterbinden", sagte Sellering unserer Redaktion.

Die Wahllokale für Türken in Deutschland folgen dem Beispiel der Beteiligung an türkischen Parlamentswahlen. Erste Anfragen aus der Türkei hatte der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) mit Verweis auf Sicherheitsbelange noch abgelehnt, Nachfolger Thomas de Maizière (CDU) ließ es dann aber zu. Als Auflage erwartet die Bundesregierung nun eine "zuverlässige und konstruktive Zusammenarbeit". Insbesondere behält sich die Bundesregierung vor, ihre Zusage wieder einzukassieren, wenn es keine volle Transparenz bei den noch anstehenden Wahlkampfauftritten türkischer Politiker gibt.

Kosten, die deutschen Stellen im Zusammenhang mit dem Referendum entstehen, müssen nach Regierungsangaben von der Türkei getragen werden. Vorgesehen sind Abstimmungen vom 27. März bis 9. April in Konsulaten in Berlin, Frankfurt, Düsseldorf, Köln, Münster, Stuttgart, Karlsruhe, Hamburg und Mainz, sowie an weiteren Stellen in München, Hannover, Dortmund und Nürnberg.

"Verwundert" äußerte sich das Auswärtige Amt, dass die Türkei selbst verschiedene Standards schaffe. So habe Ankara Politikern aus Bulgarien untersagt, Wahlkampf unter der großen bulgarischen Minderheit in der Türkei zu machen.

(kib/mar/may-/qua)
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