Fall Sebastian Edathy Wann sind Nacktbilder als Kinderpornografie strafbar?

Düsseldorf · Die Ermittlungen im Fall Edathy werfen ein Schlaglicht auf das bizarre Angebot in den Netzwerken der Pädophilen. Das Material, das die Ermittler auf die Spur des SPD-Politikers führte, stammt aus Kanada und wird von den Ermittlern als "Kategorie 2" eingestuft.

Dazu zählen Aufnahmen von Kindern, die keine sexuellen Handlungen zeigen — aber auf Pädophile stimulierend wirken können. Oft handelt es sich um Fotos beim Baden oder in der Sauna. Wer sich solche Bilder beschafft, begibt sich nach Einschätzung der Fahnder an die "Grenze zur Strafbarkeit." In der Regel sehen die Ermittler darin einen Anfangsverdacht, der dazu führt, die Verdächtigen näher ins Visier zu nehmen. "Die Kollegen haben die Erfahrung gemacht, dass Pädophile, die ,naturalistische Bilder' kaufen, auch Kinderpornografie auf ihren Rechnern verstecken", sagt ein Ermittler des Düsseldorfer Kriminalamts. Es sei "höchst unwahrscheinlich", dass die Fahnder bei Durchsuchungen nicht fündig würden.

In Deutschland wird der Besitz von Kinderpornografie mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Verurteilt wird nach Paragraf 184 b des Strafgesetzbuches, wer pornografische Schriften verbreitet, erwirbt oder besitzt, die sexuelle Handlungen an Kindern zeigen. Auch Darstellungen pornografischer Posen und aufreizend zur Schau gestellter Genitalien fallen unter die "Kategorie 1" der strafbaren Kinderpornografie.

Die Bestimmung der Grenze zwischen der vermeintlich harmloseren und der "harten" Kinderpornografie gehört zum Alltag der Ermittler. Oft werden Nacktbilder nicht als pornografisch gewertet, weil — zum Beispiel bei schlafenden Kindern — keine "Handlung" erkennbar ist. Auch der Besitz von anzüglichen Bildern, die an FKK-Stränden oder bei Sportveranstaltungen aufgenommen wurden, führt in der Regel nicht zu einer Verurteilung.

Auch das nicht-indizierte Bildmaterial wird von den Anbietern mit hoher krimineller Energie produziert und bringt den Herstellern jährlich Millionengewinne ein. Vielfach zahlen die Pädophilen einen Monatsbetrag von rund 100 Dollar an die Betreiber einer entsprechenden Website. Oft gehen die Nutzer dabei konspirativ vor, indem sie versuchen, Kontodaten beziehungsweise Kreditkartennummern zu verschleiern. In Kanada hatte die Polizei im vergangenen Jahr 348 Verdächtige festgenommen.

(gmv)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort