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Lafontaine nimmt Fraktionschef in Schutz: War Gysi doch Stasi-Informant?

zuletzt aktualisiert: 24.05.2008 - 18:45

Berlin/Cottbus (RPO). Immer wieder hat der Chef der Linken, Gregor Gysi, eine Stasi-Vergangenheit weit von sich gewiesen. Doch jetzt werden neue Vorwürfe gegen ihn erhoben. Gegenüber der Tageszeitung "Die Welt" erzählte die Beauftragte für Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, von Unterlagen, denen zufolge Gysi der Stasi über einen Regimekritiker berichtet habe. Gysi wies die Vorwürfe zurück und sprach von einer Kampagne.

Nach Einschätzung Birthlers hat Gysi der Staatsicherheit der DDR in den Jahren 1979 und 1980 zugearbeitet. Aus in dieser Woche freigegebenen Stasi-Vermerken gehe hervor, "dass in diesem Fall willentlich und wissentlich an die Stasi berichtet worden ist, und zwar von Gregor Gysi über (den Regimekritiker) Robert Havemann", sagte Birthler.

Nach Birthlers Angaben ergibt sich die willentliche Zusammenarbeit Gysis mit der Stasi aus den Vermerken zu den Gesprächen, die Gysi 1979/80 als DDR-Rechtsanwalt mit seinen Mandanten Havemann und dem Dichter Thomas Erwin geführt habe. "Deshalb geben wir diese Papiere als IM-Unterlagen heraus", fügte Birthler hinzu.

Linken-Chef Oskar Lafontaine nahm Gysi auf dem ausdrücklich in Schutz. "Die Angriffe auf Gregor Gysi weisen wir ganz entschieden zurück," sagte Lafontaine auf dem auf Cottbuser Parteitag. Gysi selbst erklärte: "All jene politischen Gegner und Journalisten, die hoffen, aus mir etwas machen zu können, was ich nie war, werden auch diesmal scheitern."

Das gelte auch für Birthler, "die als Archivarin bezahlt wird und bei mir regelmäßig versucht, sich als eine Art Polizeiermittlerin aufzuspielen." Er habe zu keinem Zeitpunkt wissentlich und willentlich mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet. "Auch gegen die neue Kampagne werde ich mich angemessen wehren", betonte der Fraktionschef.

Verschiedenen Medienberichten zufolge geht aus den neu aufgetauchten Unterlagen hervor, dass Gysi möglicherweise als IM den damaligen DDR-Dichter Thomas Erwin bei einer Autofahrt von Havemanns Wohnort Grünheide nach Berlin bespitzelt hat.

Dazu erklärte Gysi jetzt, in den Medien werde so getan, als ob ein Gespräch mit und zu Erwin nur während dieser Autofahrt erfolgt sein könne. Das sei aber keinesfalls zwingend. Denn in dem entsprechenden Vermerk heiße es: "Abschließend ermahnte Rechtsanwalt Gysi Havemann ..." Da Havemann auf keinen Fall mit im Auto gesessen habe, könne das Gespräch zu Erwin also schon vorher erfolgt sein. "Damit kann das gesamte Wissen der Staatssicherheit sehr wohl durch Abhörmaßnahmen zustande gekommen sein", betonte Gysi.

Gysi hatte ursprünglich gegen die Herausgabe der jetzt bekannt gewordenen Stasi-Akten geklagt. Die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin von 2006, mit dem die Herausgabe durch die Birthler-Behörde gebilligt worden war, zog er dann am Dienstag überraschend zurück. Er begründete dies auch mit der Veröffentlichung des Urteils durch das Verwaltungsgericht im Internet.

Das Gericht verteidigte sein Vorgehen inzwischen. "Die Veröffentlichung von Urteilen ist ein Gebot rechtsstaatlicher Transparenz", sagte Gerichtssprecher Stephan Groscurth dem "Tagesspiegel am Sonntag". Zudem sei damals der Ausschluss der Öffentlichkeit möglich gewesen, Gysi habe dies aber nicht beantragt. Journalisten oder Zuschauer seien nicht anwesend gewesen, als die Dokumente erörtert worden seien.

Quelle: afp

 
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