Trauung, Adoption, Steuern Darum geht es bei der Ehe für alle

Düsseldorf · Politisch eingekreist ist die Union beim Thema "Ehe für alle". Grüne und FDP wollen sie als Bedingung für eine Koalition, die SPD will sogar noch diese Woche darüber abstimmen lassen. Nun deutet CDU-Chefin Angela Merkel einen Kurswechsel an. Doch worum geht es dabei?

In diesen Ländern gibt es die Homo-Ehe
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Foto: afp, DM
  • Was heißt "Ehe für alle"?

Bislang können homosexuelle Paare eine Lebenspartnerschaft beim Standesamt eintragen lassen. Das geht seit dem 1. August 2001. Es bedeutet, dass sich homosexuelle Partner zu einer monogamen Beziehung entschlossen haben und diese auch rechtlich bestätigen wollen. Eine Lebenspartnerschaft ist weitgehend, aber nicht komplett mit einer Ehe rechtlich gleichgestellt. "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlicher Ordnung", so steht es in Artikel 6 des Grundgesetzes. Gegner der Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe verweisen oft darauf. "Ehe für alle" würde schlicht und einfach bedeuten, dass es keine Unterschiede mehr zwischen hetero- und homosexuellen Partnerschaften gibt. Dass sich also alle Paare vor dem Standesamt trauen lassen können.

  1. Was ändert sich dadurch an den bestehenden Gesetzen?

In den vergangenen Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte von Schwulen und Lesben gestärkt. Das gilt zum Beispiel für Lebenspartner, die ein Kind adoptieren wollen. Die Adoption ist in Eingetragenen Lebenspartnerschaften nämlich nur rechtlich eingeschränkt möglich. Bislang können zwei Menschen, die in einer Lebenspartnerschaft leben, kein Kind gemeinsam adoptieren, so wie es verheiratete Paare können. Sie müssen den Umweg über eine sogenannte Sukzessivadoption gehen. Würde die "Ehe für alle" kommen, wäre diese Einschränkung verschwunden.

  1. Wie funktioniert das Adoptionsrecht bisher?

Bei der Sukzessivadoption adoptiert zunächst ein Lebenspartner ein fremdes Kind. Anschließend kann auch der andere Lebenspartner das Kind adoptieren, so dass beide als Eltern für das Kind sorgen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 19. Februar 2013 dieses Recht bestätigt. Seit dem 27. Juni 2014 gilt ein entsprechendes Gesetz. Daneben besteht auch die Möglichkeit einer Stiefkindadoption. Hat einer der Lebenspartner ein leibliches Kind, kann es der andere Lebenspartner adoptieren.

  1. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass es einen negativen Einfluss auf Kinder haben kann, wenn sie in einer sogenannten Regenbogenfamilien aufwachsen?

Diese Frage treibt die Debatte um die "Ehe für alle" bzw. ein Adoptionsrecht für Eingetragene Lebenspartnerschaften an wie keine andere. Sie fußt aber selten auf Argumenten, sondern oft auf vagen Befindlichkeiten. Eine Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums kam zu dem Schluss, dass Partner und Partnerinnen in Lebenspartnerschaften ihre Elternrolle meistens "sehr reflektiert" wahrnehmen und um die Schwierigkeiten und Konflikte wissen. Kindern werde ein sehr hoher Stellenwert in der Familie beigemessen und durch die eher egalitäre Aufgabenteilung böten Eltern in Regenbogenfamilien ihren Kindern weniger an klassischen Geschlechtsrollen ausgerichtete Orientierungsmuster (hier geht es zur Studie).

  1. Wie sieht es mit anderen Regelungen aus?

Wer heiratet, kann fortan einen Familiennamen tragen. Auch das geht in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft bereits. Lebenspartner können sich für einen gemeinsamen Namen entscheiden oder ihren jeweiligen Nachnamen behalten. Gleiches gilt für das Steuerrecht. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner können gemeinsam steuerlich veranlagt werden. Für sie gilt das Ehegattensplitting. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 7. Mai 2013 entschieden. Die Richter argumentierten mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes. (Hier finden Sie das Urteil.)

  1. Wie positionieren sich die Parteien zur "Ehe für alle"?

Die Grünen haben einen Gesetzentwurf für die "Ehe für alle" in den Rechtsausschuss des Bundestages eingebracht. Allerdings wurde dessen Beratung mehrmals vertagt, so dass die Grünen die Beratung mit einem Gang vor das Bundesverfassungsgericht erzwingen wollten. Damit sind sie gescheitert. Doch hat die Partei die "Ehe für alle" zur Bedingung für eine mögliche Regierungsbeteiligung erhoben. Ebenso wie die SPD und die FDP. Die Union ist in der Frage zwiegespalten. Es gibt Unions-Politiker wie Jens Spahn, der selbst offen homosexuell lebt, die ein Adoptionsrecht befürworten. Parteichefin Angela Merkel sagte am Montagabend beim Brigitte-Talk, sie wolle die Abstimmung darüber zu einer Gewissensentscheidung machen. Es gibt aber auch konservative Stimmen aus der CSU. Der ehemalige Verkehrsminister Peter Ramsauer zum Beispiel lehnt eine "Ehe für alle" ab. "Deutschland hat ganz andere Probleme. Aber die CDU-Führung soll sich davor hüten, auch noch die letzten konservativen Werte zu zerstören", betonte der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses im Bundestag am Dienstag gegenüber unserer Redaktion.

  1. Wie handhaben das andere europäische Länder?

Zu den Vorreitern der sogenannten Ehe für alle zählen die Niederlande. Im Rathaus von Amsterdam wurden 2001 die weltweit ersten homosexuellen Ehen standesamtlich geschlossen. Seit 1998 konnten gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft bereits bei den Standesämtern registrieren lassen. Dänemark ließ 1989 als erster Staat der Welt eine registrierte Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare zu. Seit 2009 haben homosexuelle Dänen dasselbe Recht auf Adoption von Kindern wie heterosexuelle. Seit Sommer 2012 ist die Ehe erlaubt.

(heif)
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