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Was Hartz-IV-Empfänger nun beachten sollten

Karlsruhe hat entschieden: Die bislang angewandte Berechnung der Hartz-IV-Sätze verstößt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz. Grund zum Jubeln gibt es für die Millionen Bezieher von Hartz-IV-Leistungen aber vorerst nicht. Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:
Foto: APN
Karlsruhe hat entschieden: Die bislang angewandte Berechnung der Hartz-IV-Sätze verstößt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz. Grund zum Jubeln gibt es für die Millionen Bezieher von Hartz-IV-Leistungen aber vorerst nicht. Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil: