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Hartz IV: Was Kinder wirklich kosten

VON ULRIKE WINTER - zuletzt aktualisiert: 08.02.2010 - 15:16

(RP). Am Dienstag urteilt das Bundesverfassungsgericht über die Leistungen für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern. Zwei Familien erzählen, was der Nachwuchs tatsächlich kostet: Wofür reicht der Hartz-IV-Satz – und was kann man sich mit einem regulären Einkommen noch leisten?

Winter ist das Schlimmste für Mona Oster. Winter, gerade dieser, heißt für die zweifache Mutter aus Neuss vor allem: Schuhe kaufen. Mit drei und vier Jahren wachsen ihre Töchter Celeste und Stella "oft von einem Monat auf den anderen in eine neue Schuhgröße", klagt die 41-Jährige. Kauft sie nur ein Paar Stiefel nach, kostet das mindestens 20 bis 25 Euro.

Tatsächlich dürfte Mona Oster für Schuhe nur 4,57 Euro pro Monat und Kind ausgeben – so sehen es die aktuellen Hartz-IV-Sätze vor, von denen Stella und Celeste ebenso wie ihre Mutter leben. Schuhe, sagt die Alleinerziehende, seien das beste Beispiel dafür, dass die pauschale Berechnung der Kindersätze "hinten und vorn nicht stimmt", und eine neue Berechnungsgrundlage, über die das Bundesverfassungsgericht am Dienstag urteilen will, längst überfällig ist.

Martin Reucher kennt noch mehr solcher Beispiele. Der Anwalt vertritt in Karlsruhe die Dortmunder Familie, die gemeinsam mit zwei weiteren dagegen geklagt hatte, Hartz-IV-Kinder in Sachen Bedarf pauschal in kleine Erwachsene umzurechnen. "Wenn ein 14-Jähriger 80 Prozent des Erwachsenensatzes von 359 Euro bekommt, heißt das, dass ihm auch 106 Euro für 'Nahrung, Getränke und Tabakwaren' zustehen", zitiert Reucher aus dem Ausgabenkatalog für Arbeitslosengeld-II-Empfänger. "Andererseits stehen hinter dem Posten Bildung bei Kindern aller Altersgruppen null Euro."

Solche Diskrepanzen sollen künftig ausgeschlossen werden. Zum Beispiel könnten Hartz-IV-Leistungen für Kinder anhand eines Warenkorbs berechnet werden, so Reucher. Der beinhalte bei einem Neugeborenen statt des Tabaks dann tatsächlich auch Windeln.

Was das in Zahlen bedeutet, dafür existieren bisher lediglich Richtwerte: Der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Caritas veranschlagen je nach Alter 250 bis 358 Euro, ohne Miete. Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter fordert eine Grundsicherung für Kinder in Höhe von 500 Euro.

Diese Summe hält auch Isabelle Lüling für realistisch. Die 48-Jährige ist wie Mona Oster alleinerziehende Mutter von zwei Töchtern. Obwohl die Goldschmiedin aus Ratingen zwei Teilzeitjobs nachgeht, muss sie rechnen. Ihr Einkommen wird durch Miete, Lebensmitteleinkäufe, Versicherungen, Monatstickets und Nachhilfekosten schnell aufgefressen. Extras für sich und ihre 17 und 14 Jahre alten Töchter sind nur drin, wenn sie nebenbei private Aufträge als Goldschmiedin annimmt, sagt Isabelle Lüling. "Wenn wir zu dritt ins Kino gehen, kostet das mit allem Drum und Dran an die 50 Euro. Das wir alle gemeinsam mal zwei Wochen wegfahren, ist gar nicht drin."

Dass Familien mit nur einem oder geringen Einkommen unterm Strich häufig kaum mehr Geld übrig haben als Arbeitslosengeld-II-Bezieher, könnte Auswirkungen auf die Entscheidung des Gerichts haben. Denn laut Lohnabstandsgesetz müssen Sozialleistungen zur Sicherung des Existenzminimus, wie Hartz IV, deutlich unter den Durchschnittseinkommen bleiben. Die Hartz-IV-Sätze für Kinder dürfen also nur begrenzt steigen.

Auch Mona Oster hat mal gut verdient. Bis zu 2500 Euro netto brachte sie als Konditorin nach Hause, ehe ihre Kinder geboren wurden. "Damals habe ich immer Geld zurückgelegt. Das würde ich jetzt auch gern, vor allem für die Mädchen", sagt sie. Aber es geht nicht, ebenso wenig wie die Turnstunde oder das Karnevalskostüm für die Feier im Kindergarten, das Stella dann gerade zwei Stunden tragen würde. "In Wahrheit kosten Kinder nicht 60 Prozent von dem, was ein Erwachsener kostet, sondern mehr als ein Erwachsener", sagt sie mit Blick auf das anstehende Urteil – und zieht wieder das Schuhbeispiel heran. Sie selbst trägt ihre seit drei Jahren.

Quelle: RP

 
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