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Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, Änderungen bei Hartz IV vorzunehmen. Jährlich sollen 3,8 Milliarden Euro eingespart werden: Vor allem bei Jugendlichen, bei der Rentenversicherung und bei der Bundesagentur für Arbeit. Verbesserungen sind auch geplant, zumindest für Ältere und Ostdeutsche.
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Geplante Kürzungen 1. Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften
Künftig sollen unverheiratete, unter 25-jährige Kinder grundsätzlich zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern zählen. Wollen die Kinder in eine eigene Wohnung ziehen, muss vorher die Arge bzw. die optierende Kommune zustimmen. Ansonsten wird kein ALG II mehr gezahlt.
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Geplante Kürzungen Schwarz-Rot will damit die Vermehrung von Bedarfsgemeinschaften bremsen. Außerdem sollen durch die stärkere Anrechnung von Einkommen und Vermögen in den Bedarfsgemeinschaften gespart werden.
Insgesamt sollen so 0,6 Milliarden Euro im Jahr zusammenkommen.
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Geplante Kürzungen 2. Eheähnliche Gemeinschaften
Die große Koalition will die Definition unverheirateter, zusammenlebender Paare prüfen. Dabei soll es auch um eine mögliche Umkehrung der Beweislast gehen. Dann müssten künftig Paare belegen, dass sie nicht eheähnlich leben.
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Geplante Kürzungen 3. Geringerer Rentenanspruch
Bisher werden für jeden Hartz-IV-Empfänger 78 Euro im Monat in die Rentenkasse eingezahlt. Künftig sollen es nur noch 40 Euro sein. Dadurch würde der (zusätzliche) Rentenanspruch pro ALG-II-Jahr von 4,28 auf 2,15 Euro sinken.
Schwarz-Rot erwartet dadurch Einsparungen von zwei Milliarden Euro jährlich.
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Geplante Verschärfung 4. Stärkere Kontrolle von ALG-II-Empfängern
Per Gesetz sollen Hartz-IV-Bezieher künftig verpflichtet werden, am Telefon Auskunft über ihre Lebensumstände zu geben. Bisher ist die Teilnahme freiwillig. Die große Koalition will auch prüfen, ob ein Außendienst eingerichtet werden soll. Unklar ist, ob die Kontrolleure auch für Hausbesuche vorgesehen sind.
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Geplante Verschärfung 5. Prüfung der "Arbeitswilligkeit"
Allen Personen, die erstmals einen ALG-II-Antrag stellen, sollen sofort Angebote für eine Beschäftigung oder Qualifizierung gemacht werden. Erklärtes Ziel ist es, dadurch auch die "Arbeitswilligkeit" zu testen.
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Geplante Verschärfung 6. Weniger Ausgaben durch bessere Organisation Die große Koalition will durch Veränderungen in der Bundesagentur für Arbeit jährlich 1,2 Milliarden Euro einsparen. Details sind bisher nicht bekannt.
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Geplante Verbesserungen Empfänger von Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe
Die Betroffenen bekommen künftig so viel, dass sie in keinem Fall ergänzend ALG-II-Leistungen beantragen müssen. Einen Termin für die geplanten Änderungen gibt es noch nicht.
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Geplante Verbesserungen Stärkerer Schutz für Altersvorsorge
Schwarz-Rot will prüfen, ob die Schonbeträge für die Alterssicherung erhöht werden können. Im Gegenzug sollen die Freibeträge für anderes Vermögen künftig niedriger ausfallen. Details und Termine stehen noch nicht fest.
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Geplante Verbesserungen ALG-II-Regelsatz Ost
In den neuen Ländern wird der Regelsatz ab 2006 auf West-Niveau angehoben. Er steigt um 14 Euro auf 345 Euro im Monat.
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Wer bekommt ALG II? Bisher wurde strickt zwischen Arbeitslosen- und Sozialhilfe getrennt. Seit dem 1. Januar 2005 ist beides zum Arbeitslosengeld II zusammengefasst.
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ALG-II-Regelsatz
Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld sind unabhängig von früherem Einkommen. Der Regelsatz beträgt im Osten pro Monat 331 Euro und im Westen 345 Euro.
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Wie hoch sind die Freibetragsgrenzen?Für Barvermögen gilt ein Grundfreibetrag bis zu 200 Euro je Lebensjahr. Für jeden Hilfebedürftigen und Partner beträgt er mindestens 4.100 Euro, höchstens 13.000 Euro. Menschen, die vor 1948 geboren sind, liegt der Grundfreibetrag bei 520 Euro je Lebensjahr.
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Welche Bezüge darf ich beim Sozialgeld erwarten?Wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, hat er Anspruch auf das so genannte Sozialgeld. Die Höhe ist identisch mit dem Arbeitslosengeld II.
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Muss ich Auskünfte über mein Vermögen geben?Jeder muss seine Vermögensverhältnisse offen legen, damit die Ansprüche geprüft werden können. Es werden alle Einnahmen, auch die des Partners, angerechnet. Ausnahmen sind Vermögen, die eine bestimmte Freibetragsgrenze nicht überschreiten.
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Werden alle Vermögenswerte berücksichtigt?Ja. Ausnahmen sind ein angemessenes Auto, angemessener Hausrat und angemessenes Haus oder Eigentumswohnung, falls sie selbst genutzt wird.
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Gibt es Zuschläge?Ja, beispielsweise für Miete und Heizung. Auch Bewohner einer Eigentumswohnung oder eines Hauses können Kosten als Unterkunftskosten geltend machen, wenn Kosten und Wohnungsgröße angemessen sind. Darüber hinaus dürfen Schwangere, Alleinerziehende, Behinderte und Diabetiker spezielle Kosten als so genannten "Mehrbedarf" anmelden. Extrageld für Kleidung oder Möbel gibt es dagegen nicht mehr.
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Was bedeutet "angemessen"? Die Arbeitsagentur prüft, ob beispielsweise ein Auto angemessen ist. Als Faustregel für die Obergrenze kann ein Verkaufserlös von 5.000 Euro gelten, abzüglich bestehender Kreditverpflichtungen. Ein Auto mit einem Wert von 18.000 Euro wäre also zu hoch und würde zum Vermögen und damit zu den Freibeträgen angerechnet.
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Wie lange hat man Anspruch auf ALG II?So lange, wie Hilfebedürftigkeit besteht. Alle sechs Monate werden die Anspruchsvoraussetzungen überprüft.
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Kann ALG II gekürzt werden?Ja, wenn sich der Empfänger beispielsweise verspätet auf dem Amt meldet oder angeordnete Termine nicht wahrnimmt. Dann kann ALG II für drei Monate um zehn Prozent gekürzt werden. Um 30 Prozent kann bei Ablehnung einer Arbeit gekürzt werden.
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Kann ich bestehende Schulden mit meinem Vermögen verrechnen?Nein. Bei der Berechnung des Vermögens spielen Schulden keine Rolle. Sie lassen sich nicht vom Vermögen abziehen. Besser: Schulden begleichen, dann bleibt weniger anrechenbares Vermögen.
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Wird auch nach der neuen Regelung die GEZ-Gebühr erstattet?Wenn ein Anspruch auf ALG II besteht, kann man sich auch weiter bei der GEZ befreien lassen.
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Gibt es Sperren?Lehnt ein Empfänger zumutbare Arbeit mehrfach ab, darf die BA das ALG II für drei Monate streichen. Kosten für Unterkunft etc. werden direkt an den Vermieter gezahlt.
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Dürfen ALG II-Empfänger noch in den Urlaub oder zur Kur fahren?Daran hat sich nichts geändert. Es muss nur nach wie vor Rücksprache mit der Agentur für Arbeit erfolgen.
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Bekommen nicht erwerbstätige Angehörige ebenfalls ALG II?Ja, sie haben ein Anrecht auf die gleiche Summe, wie der ALG II-Empfänger. Es heißt dann aber Sozialgeld.
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Welche Vorteile bietet Hartz IV?Oberstes Ziel der Reform ist eine bessere Betreuung und Vermittlung in den Agenturen für Arbeit. Auch sollen diejenigen, die nicht direkt eine neue Arbeit finden, bessere Chancen auf Praktika und Weiterbildungen bekommen.
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Bis zu welcher Wohnungsgröße wird die Miete übernommen?Die Richtwerte hängen von den örtlichen Mieten ab. Im Schnitt gelten für eine Person 45 bis 50 Quadratmeter, für zwei Personen 60 Quadratmeter, für drei 75 und für vier Personen 85 bis 90 Quadtratmeter als angemessen.
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Gibt es zusätzlich zum Arbeitslosengeld II auch noch Kindergeld?Solange die Kinder noch kein eigenes Einkommen haben, besteht ein Anspruch auf Sozialgeld. Das Kindergeld wird davon abgezogen.
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Wer erhält am meisten Hartz IV-Geld? Absoluter Spitzenreister sind die Münchener Arbeitslosen mit 941 Euro monatlich. Am wenigsten gibt es im Mittleren Erzgebirgskreis in Sachen: 685 Euro im Monat. In NRW werden monatlich 896 Euro auf das Konto überwiesen. Grund sind die unterschiedlich hohen Mieten.
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Wo leben die meisten Hartz-IV-Empfänger? In Ostdeutschland (15,6 %) wohnen doppelt so viele wie im Westen (7,4 %). Das liegt an der höheren Arbeitslosigkeit.
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Stichwort Ein-Euro-Job So einem Job gehen nur 250.933 von insgesamt 4,9 Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfängern nach.